Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung

Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung

Eine Streife der Bundespolizei überprüfte gestern Abend (23. Februar, 18:45h) einen 41-jährigen Mann im Essener Hauptbahnhof. Hierbei stellte sich heraus, dass er mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Auch Ecstasy-Tabletten wurden bei der Durchsuchung gefunden.

Der Mann hielt sich in der Empfangshalle auf. Bei der Identitätsfeststellung stellte sich heraus, dass das Amtsgericht Wesel gegen den 41-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen sexueller Nötigung erlassen hat.

Auch ein Sicherungshaftbefehl des Amtsgerichts Essen, wegen Beförderungserschleichung nach Verstoß gegen Bewährungsauflagen, zeigte das Fahndungssystem an.

Nach erfolgter Festnahme fanden Einsatzkräfte der Bundespolizei bei dem Gesuchten mehrere Ecstasy-Tabletten. Dies führte zu einer Anzeige wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Der Festgenommene nahm alle Maßnahmen desinteressiert zur Kenntnis. Bevor er dem Polizeigewahrsam in Essen überstellt wurde, konnte er telefonisch eine Vertrauensperson über seinen zukünftigen Verbleib informieren.

Er wurde dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/3569482

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