Kindesmissbrauch in Flüchtlingsunterkunft – 27-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Kindesmissbrauch in Flüchtlingsunterkunft – 27-Jähriger zu Bewährungsstrafe verurteilt

Das ist in unseren Augen ein Skandal, wie kann man hier ein Urteil fällen von einem Jahr und acht Monaten und dann noch zur Bewährung.

Was ist mit unseren Richtern los, dass ist ein Freibrief für jeden Pädophilen.

Dieses Urteil ist eine Schande, können sich die Richter in diesem Land überhaupt noch selber im Spiegel anschauen.

Wo bitte ist hier der Aufschrei der Gutmenschen, die endlosen Lichterketten.

  • Ein 27-jähriger Pakistani hat in Berlin-Moabit ein sechsjähriges Mädchen in einer Flüchtlingsunterkunft missbraucht.
  • Ein Gericht hat ihn nun zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.
  • In Notunterkünften kommt es immer wieder zu sexuellen Übergriffen, viele bleiben unentdeckt. Kinderrechtsorganisationen machen auch die personelle Unterbesetzung in den Unterkünften dafür verantwortlich.

 

Es ist ein Abend im September 2016, als zwei Bewohner einer Notunterkunft für Flüchtlinge im Berliner Stadtteil Moabit eine auffällige Beobachtung machen: Ein kleines irakisches Mädchen geht in Begleitung eines jungen Pakistanis einen Trampelpfad entlang. Die beiden Bewohner werden misstrauisch. Sie wissen: Für gewöhnlich bleiben die verschiedenen Nationalitäten unter sich. Was also macht ein Pakistani mit einem irakischen Mädchen, und dann auch noch um diese Uhrzeit?

Das Misstrauen war gerechtfertigt. Der 27-jährige Mann, so bestätigen es später die Ermittlungen der Polizei, hat das Mädchen sexuell missbraucht. Den beiden Zeugen gelingt es, die Sechsjährige von dem Mann wegzuziehen. Es kommt zu einem Tumult, irgendjemand ruft die Polizei. Die nimmt den Pakistani fest.

Der Vater des Mädchens stürmt plötzlich mit einem Messer auf den gerade Festgenommenen zu. Zeugen sagen Medienberichten zufolge, er habe dabei “Das wirst du nicht überleben” gerufen. Mehrere Beamte schießen auf den Vater. Der 29-Jährige stirbt später im Krankenhaus an seinen Verletzungen.

Der Fall, der an diesem Dienstag in Berlin vor Gericht verhandelt wird, hat die Öffentlichkeit in Berlin und darüber hinaus sehr bewegt. Der Pakistani ist wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes angeklagt.

Zu Beginn des Prozesses lässt der Angeklagte ein Geständnis verlesen. Es sei eine spontane Tat gewesen. Er habe nicht gezielt ein Kind als Opfer ausgewählt. Das Mädchen habe er bereits vor der Tat gekannt. Sie habe öfters mit seinem Handy gespielt. Das Gericht verurteilt ihn schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

In Flüchtlingsunterkünften kommt es immer wieder zu sexuellen Übergriffen, auch auf Kinder und Jugendliche. Dort kommen viele Faktoren zusammen, die solche Taten begünstigen. Zahlreiche Menschen müssen auf engstem Raum miteinander leben, es gibt keine geschützten Orte für Kinder und viele Eltern sind von Krieg oder von den Erlebnissen auf der Flucht traumatisiert, so dass sie sich nicht ausreichend um ihre Kinder kümmern können.

“Mit der Enge und Perspektivlosigkeit steigt das Gewaltpotenzial”, sagt Johannes-Wilhelm Rörig, der von der Bundesregierung als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs eingesetzt ist. Die Täter kompensierten ihre eigene Ohnmacht, ihre Verzweiflung und den Kontrollverlust über ihre Situation mit sexueller Gewalt.

Viele Taten innerhalb der Unterkünfte

Eine parlamentarische Anfrage der Linken-Politikerin Anette Groth hatte im vergangenen Jahr ergeben, dass in deutschen Flüchtlingsunterkünften in einem Zeitraum von nur drei Monaten 128 Fälle von sexuellem Missbrauch aktenkundig geworden waren. “Man kann aber davon ausgehen, dass die Dunkelziffer wesentlich höher ist”, sagt Rörig. Problematisch sei, dass die Bundesregierung keine einheitlichen gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Kindern in Flüchtlingsunterkünften festgelegt habe.

Viele Taten würden von Bewohnern innerhalb der Unterkünfte begangen, so der Missbrauchsbeauftragte. Aber wie in anderen öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise Kindergärten oder Schulen, könnten auch Hausmeister, Wachpersonal, Sozialpädagogen, Sprachlehrer oder Ehrenamtliche Täter sein. In einer Flüchtlingsunterkunft in Höxter in Nordrhein-Westfalen etwa missbrauchte ein Pförtner ein siebenjähriges Mädchen, er arbeitete seit mehreren Monaten für das Deutsche Rote Kreuz. Bei seiner Festnahme stellten die Beamten fest: Er war mehrmals wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vorbestraft.

Die Kinderrechtsorganisation “Save the Children” macht auch die personelle Unterbesetzung in den Unterkünften dafür verantwortlich, dass so viele Missbrauchsfälle nicht ans Licht kommen. Häufig müsse sich in einer Unterkunft eine Person um mehr als hundert Geflüchtete kümmern, die Betroffenen wüssten dann nicht, an wen sie sich wenden können.

“Es gibt zwar in den meisten Unterkünften Beratungsangebote für Geflüchtete, aber die sind nicht auf Kinder zugeschnitten. Ein Kind wird eher nicht in eine allgemeine Sprechstunde kommen, die zwei Stunden die Woche angeboten wird. Da bräuchte es Pädagogen, die auf den Umgang mit Kindern spezialisiert sind”, sagt Ursula Enders vom Verein Zartbitter, der sich um Kinder und Jugendliche kümmert, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. In Flüchtlingsheimen sei häufig nur die Leitung eine pädagogische Fachkraft, die anderen Mitarbeiter seien dann nicht geschult im Umgang mit Kindern.

Manche Bundesländer arbeiten daran, den Kinderschutz in den Unterkünften zu standardisieren und gesetzlich zu verankern. Der Berliner Senat hat veranlasst, dass in neuen Betreiberverträgen Schutzmaßnahmen für Kinder verpflichtend eingeführt werden. Zu diesen Maßnahmen gehört etwa die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses der Mitarbeiter, getrennte Wohnbereiche für Familien mit Kindern, nach Geschlechtern getrennte Sanitärbereiche und von Fachkräften betreute Spiel- und Freizeitecken.

Quelle: SZ

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