„Sie ist ein gebrochener Mensch“

„Sie ist ein gebrochener Mensch“

Ein 26-jähriger Iraker muss sich wegen Vergewaltigung am Rande der Kropper Mondscheinnacht vor dem Landgericht verantworten.

Seit gestern muss sich ein 26-jähriger Iraker vor der II. Großen Strafkammer des Landgerichts Flensburg verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, im September am Rande der Kropper Mondscheinnacht eine 30-jährige Frau vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte, der den Prozess mit Hilfe eines Dolmetschers verfolgte, machte zu den Geschehnissen in den frühen Morgenstunden des 4. September keine Angaben. Die Befragung des Opfers erfolgte unter Ausschluss der Öffentlichkeit, da die Richterin die Schutzwürdigkeit ihrer Aussagen über das Interesse der Öffentlichkeit stellte.

Die Staatsanwältin hatte zuvor in der Anklage ihre Sicht der Dinge geschildert: Die junge Frau, die aus einem Dorf in der Nähe von Kropp stammt, soll das Kropper Volksfest zusammen mit Freundinnen und Kolleginnen besucht haben. Im Laufe des Abends habe sie den Angeklagten kennengelernt, der seinen Wohnsitz zu dieser Zeit in einer Einrichtung der Diakonie hatte. Zunächst soll er die junge Frau zu überreden versucht haben, ihn mit nach Hause zu nehmen, was sie ablehnte. Gegen 2 Uhr habe er die junge Frau dann unweit des Festplatzes gewaltsam hinter einen Zaun gezerrt und sich an ihr vergangen. Nachdem sie völlig aufgelöst auf den Festplatz zurückgekehrt war, hatten Freunde die Polizei gerufen.

Zwei Tage später ging die Polizei dann mit der Fahndung in die Öffentlichkeit, in deren Folge der Verdächtige festgenommen wurde. Nach Angaben der Staatsanwältin erließ das Schleswiger Amtsgericht am 20. September einen Haftbefehl, weil DNA-Spuren des Verdächtigen am Tatort gefunden wurden. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft.In den nächsten Verhandlungstagen werde es unter anderem darum gehen, diese Spuren durch einen Sachverständigen verifizieren zu lassen, erklärte die Vertreterin der Anklage.

Wenig Licht ins Dunkel konnte auch ein Paar bringen, das auf dem Weg nach Hause quasi über die junge Frau und den Iraker gestolpert war. Beide sagten unabhängig von einander aus, dass sie eine am Boden liegende Frau und einen Mann an dem Zaun gesehen hatten, der sich offenbar gerade die Hose hochzog. Dass es sich um eine Vergewaltigung handeln könne, kam ihnen allerdings nicht in den Sinn – obwohl die Frau „gestöhnt oder jämmerlich gewimmert“ habe. Sie konnten nach eigenen Aussagen in der Dunkelheit niemanden zweifelsfrei identifizieren und gaben sich nach eigenen Aussagen mit dem Gedanken zufrieden, sie hätten gerade ein Liebespaar überrascht.

Handfeste Hinweise konnte auch eine Kollegin und Freundin des Opfers nicht beisteuern, die den Zeugenstand in einem T-Shirt mit der Aufschrift „NEIN heißt NEIN“ betrat. Sie sagte aus, dass sie ihre Freundin mit einem jungen Mann gesehen habe, den sie nicht kannte. Beide hätten heftig gestikuliert – als wollten sie sich trotz lauter Musik und Sprachschwierigkeiten unterhalten. Zweifelsfrei identifizieren konnte sie den Angeklagten nicht.

Sie berichtete jedoch, dass ihre Freundin kurz vor 2 Uhr plötzlich verschwunden gewesen sei. Zweimal habe danach ihr Telefon geklingelt – aber die Musik war wohl zu laut und ein späterer Rückruf blieb erfolglos. Dann sei die Freundin aber plötzlich zurückgekommen – mit durchnässter Kleidung und völlig aufgelöst. „Sie ist regelrecht zusammengebrochen, hat laut geweint. Es hat eine ganze Zeit gedauert, bis sie erzählen konnte, was passiert war.“

Die Freundin berichtete auf Nachfrage auch, dass sich die 30-Jährige seit jenem Abend komplett verändert habe. „Sie ist ein gebrochener Mensch, sie verlässt kaum noch das Haus, sie ist wie ein verängstigtes Mädchen geworden.“ Auch trinke die Freundin seitdem keinen Alkohol mehr, weil sie das Gefühl nicht ertragen könne, hilflos zu sein.

Die Verhandlung wird am Donnerstag um 9.15 Uhr fortgesetzt. Dann sollen Sachverständige und weitere Zeugen gehört werden.

Quelle: shz

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