S-Bahn-Grapscher erwartet harte Strafe

S-Bahn-Grapscher erwartet harte Strafe

Seit sexuelle Belästigung ins Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, ist Grapschen strafbar. Im Fall des Eritreers (23), der in der S-Bahn 18 Frauen belästigt haben soll, könnte das sogar Haft bedeuten.

Zwei Stunden lang war er mit der S-Bahn unterwegs. Vom Münchner Hauptbahnhof bis nach Herrsching im Kreis Starnberg und wieder zurück zum Hauptbahnhof.

18 Frauen hat der 23-jährige Flüchtling aus Eritrea unterwegs belästigt.

Er streichelte sie im Gesicht, fasste ihnen an die Innenseite des Oberschenkels und verfolgte sie, wenn sie den Platz wechselten (wir haben berichtet). Die Bundespolizei München konnte den Mann dank der umfangreichen Videoaufnahmen ermitteln. Schon fünf Tage nach der Tat, am vergangenen Freitag, wurde er in seiner Flüchtlingsunterkunft in Hechendorf (Kreis Starnberg) verhaftet.

„Ein Fall sexueller Belästigung dieser Größenordnung ist uns bisher nicht bekannt“, sagt Wolfgang Hauner, der Sprecher der Bundespolizei München. Fast zwei Stunden lang habe der Mann Frauen berührt und bedrängt. Er sei nicht gewalttätig geworden, habe sie aber angefasst oder mit Armen und Beinen berührt.

Seit der Gesetzesnovelle, die der Bundestag vergangenes Jahr nach den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht in Köln beschlossen hatte, fällt das unter den Tatbestand der sexuellen Belästigung – der neue Paragraph heißt 184 i. „Vorher gab es im Strafgesetzbuch nur Beleidigung oder sexuellen Missbrauch“, erklärt der Münchner Oberstaatsanwalt Ken Heidenreich. Fälle wie der des Eritreers wären schwer in diesen Kategorien einzuordnen gewesen. Für sexuellen Missbrauch hätte der Tatbestand vermutlich nicht ausgereicht. Beleidigungen sind schwer nachzuweisen, erklärt Heidenreich. „Das Strafmaß dafür wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe“, erklärt er weiter. Bei sexueller Belästigung hingegen drohen den Tätern bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Im Falle des Eritreers geht es auch um eine Abschiebung. Die Entscheidung darüber trifft jedoch nicht die Justiz, sondern die für sein Asylverfahren zuständigen Behörden.

Der Haftrichter hat bereits Haftbefehl gegen den 23-Jährigen erlassen. Er konnte anhand der Videoaufnahmen eindeutig identifiziert werden, berichtet Polizeisprecher Hauner. Schon vor zwei Wochen soll er in München eine Frau unvermittelt begrapscht haben. „Wir werden nun weiter prüfen, ob er bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten ist“, kündigt Hauner an. Nur zwei der Frauen (18 und 20 Jahre alt) hatten die Vorfälle bei der Polizei gemeldet, die Beamten hoffen noch auf weitere Hinweise von Zeugen (089/5 15 55 01 11). Irritiert hat Hauner noch etwas anderes, das auf den Videoaufnahmen zu erkennen war. „Es haben sich immer wieder Leute in der S-Bahn aufgehalten“, sagt er. Fahrgäste, die auch bemerkt haben müssen, dass die jungen Frauen sich umsetzten und ihnen der Eritreer hinterher kam. Geholfen hat niemand.

Quelle: Merkur

Foto: Bundespolizei

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