Diskussion zum Thema Vergewaltigung

Diskussion zum Thema Vergewaltigung

Das Sexualstrafrecht ist im Sommer 2016 verschärft worden. Es gilt nun als Vergewaltigung, wenn der Täter das „Nein“ seines Opfers ignoriert. Was sich erst einmal logisch anhört, wird von Experten heftig diskutiert.

Das Sexualstrafrecht ist im Sommer 2016 verschärft worden. Es gilt nun als Vergewaltigung, wenn der Täter das „Nein“ seines Opfers ignoriert. Was sich erst einmal logisch anhört, wird von Experten heftig diskutiert.

Bei Hörsaal City geht es am Donnerstag (9.), 18 Uhr, um eine weitere juristische Grauzone: das Sexualstrafrecht. Im Sommer 2016 wurde eine deutliche Verschärfung des Paragrafen 177 im Bundestag beschlossen. Es gilt nun als Straftat, wenn sich ein Täter über den erkennbaren Willen seines Opfers hinwegsetzt, also zum Beispiel ein artikuliertes „Nein“ missachtet. Vorher erfüllte es erst dann den Tatbestand des Paragrafen 177, wenn der Geschlechtsakt mit Gewalt oder durch Gewaltandrohung erzwungen wurde. Experten aus Wissenschaft und Praxis, darunter Prof. Dr. Gereon Wolters, Leiter des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und internationales Strafrecht (RUB), diskutieren dazu im Blue Square, Kortumstraße 90. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Obwohl sich alle darüber einig sind, dass die Nöte der Opfer stärker beachtet werden sollen, ist der Sinn des neuen Gesetzes strittig. Rechtspraktiker sehen die Änderungen als politischen Aktionismus mit wenig praktischen Effekten an. Nicht alle Fälle sexueller Handlungen gegen den Willen einer Person seien erfasst. Eine richtige Beurteilung der Fälle werde in der Rechtspraxis nach wie vor schwierig sein, in den meisten Fällen stehe Wort gegen Wort.

Quelle: ikz-online

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