Vergewaltiger muss ins Gefängnis

Vergewaltiger muss ins Gefängnis

Zwei Jahre und neun Monate für Asylbewerber aus Armenien.

Unsere Anmerkung dazu: Warum wird der Asylbewerber nicht sofort abgeschoben, jetzt zahlt die Gesellschaft weiter für ihn die Unterkunft in einem Luxus-Knast.

In Armenien könnte er genauso gut die Strafe absitzen!

Ein Asylbewerber aus Armenien ist wegen besonders schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Mit einem nicht identifizierten Landsmann beging der 29-Jährige im Juni 2016 in Kehl die Tat.

Als das Opfer nach der Festsetzung in einem Bürocontainer, der auf einem umzäunten Firmengelände stand, gegen 4.05 Uhr ohne Schuhe und Slip einen Notruf absetzte, teilte sie mit, sie sei eben von zwei Männern vergewaltigt worden. Der 29-Jährige befand sich seit vergangenem Juni in Untersuchungshaft, wegen Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl aufrechterhalten. Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts bestritt er die Vorwürfe. Der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich erfolgt.

Die Strafkammer hatte jedoch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Armeniers, der bereits in Frankreich einen Asylantrag gestellt hatte. Bei seiner polizeilichen und richterlichen Vernehmung hatte er zunächst erklärt, es sei zu keinen sexuellen Handlungen gekommen. Erst nach Vorliegen des Gutachtens der Rechtsmedizin, die DNA-Spuren fand, “änderte er sein Verhalten und gab Kontakte zu”, so der Vorsitzende Richter Alexander Schöpsdau. Das Gericht folgte der Aussage der geschädigten Frau, die einen einvernehmlichen Geschlechts- und Oralverkehr, den beide Männer mit ihr gehabt haben wollen, bestritt.

Am Nachmittag des 2. Juni 2016 traf sich eine Gruppe in einem Kehler Imbiss zum Trinken und Reden, wie es hieß. Gegen Abend ging man in eine Wohnung einer Bekannten. Dazu stieß ein Armenier, von dem lediglich sein Spitzname bekannt wurde. Die Identität dieses Mannes konnte vom Gericht nicht ermittelt werden. Der Angeklagte trug zur Ermittlung dieses Unbekannten nichts bei.

Gegen Mitternacht verließen die Geschädigte, der Angeklagte und dieser Unbekannte die Wohnung der Bekannten, um weitere alkoholische Getränke zu kaufen. Der Unbekannte fuhr darauf zu dem umzäunten Firmengelände, auf dem der Angeklagte öfters genächtigt hatte und für das er einen Schlüssel besaß. Damit verschaffte man sich Zugang zu dem Gelände und auch zum Bürocontainer. Zaun wie Container wurden von innen wieder verschlossen. Der Geschädigten war zu diesem Zeitpunkt offenbar nicht bewusst, was geschehen wird. Im Container zog sich der Unbekannte plötzlich bis auf sein T-Shirt aus und erzwang die sexuellen Handlungen, die das Opfer weinend und in Todesangst über sich ergehen ließ.

Während die Staatsanwaltschaft von einem gemeinsamen Tatplan der beiden Armenier ausging, sah die Strafkammer in dem Unbekannten “die treibende Kraft”. Der Angeklagte habe dessen Initiative aber auch nicht verhindert. Er habe, so das Gericht, “es billigend in Kauf genommen, dass die Frau es aus Todesangst über sich ergehen ließ”.

Der Angeklagte zog sich ebenfalls aus und vollzog den ungeschützten Geschlechtsverkehr. “Es kann”, so der Vorsitzende Richter, “nicht ausgeschlossen werden, dass seine Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war.” Die Alkoholbeeinflussung in Verbindung mit einer ADHS-Erkrankung könnte diese erheblich beeinflusst haben. Außerdem sei er “mitgerissen” und von dem Geschehen, “das er zunächst nicht gewollt hatte, sexuell stimuliert worden “.

Laut Strafkammer leidet das Opfer “erheblich” unter den Folgen.

Quelle: Badische Beitung

 

 

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