Schwangere Ex-Freundin erstochen: Staatsanwalt fordert lebenslang

Schwangere Ex-Freundin erstochen: Staatsanwalt fordert lebenslang

Merwan B. tötete die Geliebte und das gemeinsame ungeborene Kind – heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen. Während die Anklage lebenslang fordert, will die Verteidigung Freispruch.

Er tötete seine Geliebte und das ungeborene Kind in ihrem Leib. Nachdem der Gutachter den Tunesier Merwan B. (29) für voll schuldfähig erklärte („Er ist weder psychisch krank, noch habe er eine Persönlichkeitsstörung“) gab es am Montag vor dem Landgericht die Plädoyers.

„Es war das tragische Ende einer Liebesgeschichte“, begann der Staatsanwalt. Der abgelehnte Asylbewerber und die Gymnasiallehrerin Julia B. (35) hatten sich Ende 2015 Anfang 2016 kennengelernt. „Sie verliebte sich in ihn, wollte ihn sogar heiraten.“ Doch bald schon habe es erste Risse in der Beziehung gegeben. Als Julia B. schwanger wurde, kam es zum Bruch. „Sie hat mir ein Kind angedreht“, soll der Angeklagte sauer gewesen sein. Er habe das Kind kategorisch abgelehnt, im Kiez schlecht über seine Geliebte geredet und viel Alkohol getrunken haben.

Der Staatsanwalt: „Bis er erfuhr, dass das Kind für seinen Aufenthaltsstatus durchaus positiv sein könnte.“ Doch da hatte das spätere Opfer ihn längst rausgeschmissen. „Er wollte diese Trennung nicht mehr akzeptieren. Und er wollte Julia B. umbringen, weil er es nicht ertragen konnte, dass sie mit seinem Kind hier lebte und er abgeschoben wird.“ Darin sieht der Staatsanwalt das Motiv für die Tat.

Er habe am Morgen des 10. Juni 2016 vor ihrer Tür im 4. Stockwerk gelauert. „Und als sie die Tür öffnete und zur Arbeit ging, habe er auf die völlig überraschte und arglose Frau mit einem Messer eingestochen.“ Julia B. habe geschrien, sich gewehrt. „Letztlich hatte sie gegen den Überraschungsangriff keine Chance.“ Sie habe nicht mal die Zeit gehabt, ihre Handtasche vom Arm zu streifen. Achtmal stach der Angeklagte auf sie ein. Der Staatsanwalt: „Sie verstarb noch vor Ort an Verbluten. Der Fötus auch.“

Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, er habe ihr das Messer als „Symbol des Friedens“ entgegengehalten („Sieh, du brauchst keine Angst zu haben“). Weil sie aber gleich losschrie, habe er Panik bekommen. Im anschließenden Gerangel sei es dann passiert. Der Staatsanwalt: „Das ist durch seine eigene Aussage vor der Polizei und vom Spurenbild am Tatort widerlegt. Es hat kein Gerangel gegeben. Er hat sein Opfer, wie von Anfang an geplant, mit absolutem Vernichtungswillen erstochen.“ Er spricht sogar von „Abschlachten“. Und weiter: „Der Angeklagte hat sich des Mordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen schuldig gemacht.“

Der Strafantrag des Anklägers: Lebenslange Freiheitsstrafe und besondere Schwere der Schuld. Damit könnte er auch nach 15 Jahren nicht mit einer Entlassung auf Bewährung rechnen.
Die Verteidigung beantragte dagegen Freispruch. „Der Angeklagte hat die Grenzen der Notwehr überschritten.“ Weil er im Ringen um das Messer Angst um sein Leben gehabt habe.

Das Urteil soll am Donnerstag fallen.

Quelle: BZ

Foto: J. Bergmann

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