Bundesregierung beschließt Enteignungen im Notfall

Bundesregierung beschließt Enteignungen im Notfall

Mal etwas anderes, es könnte aber für den ein oder anderen interessant sein!

Das Bundeskabinett hat laut Teilnehmer-Angaben neue Pläne zur Versorgung der Bevölkerung im Ernstfall beschlossen. Künftig könnte es sogar zu Beschlagnahmungen kommen. Was eine solche Krise auslösen kann.

Die Reform der staatlichen Lebensmittelversorgung im Katastrophenfall ist nach Teilnehmer-Angaben vom Bundeskabinett abgesegnet worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) reformiert die bestehenden Regeln aus Zeiten des Kalten Krieges. Das berichtet die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Teilnehmer der Kabinettssitzung.

Welche Regelungen genau von der Bundesregierung beschlossen wurden, ist noch nicht bekannt. Der „Rheinischen Post“ lag vorab ein Entwurf vor. Daraus geht hervor, dass das Ministerium im unwahrscheinlichen Fall einer Versorgungskrise – hervorgerufen etwa durch Naturkatastrophen, Kraftwerksunfälle oder militärische Ernstfälle – künftig vorschreiben darf, dass nur noch große Einzelhandelsfilialen geöffnet werden.

Die Notfallpläne sollen greifen, wenn ein Großteil der Deutschen sich nicht mehr über den freien Markt mit Lebensmitteln eindecken können. Demnach können Bauernhöfe oder andere Lebensmittelbetriebe beschlagnahmt werden, um die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen.

Seit den 60er-Jahren existieren bundesweit an geheimen Orten riesige Lager etwa für Weizen, Linsen und Kondensmilch, berichtet die Zeitung weiter. 800.000 Tonnen lagern in Hallen fernab der Großstädte und an sensiblen Anlagen wie Tankstellen oder Atomkraftwerken. Auch diese Praxis solle im Rahmen der Gesetzreform überdacht werden, heißt es in dem Entwurf.

Zivilschutzkonzept sorgt für Wirbel

So soll beispielsweise bei einem flächendeckenden Stromausfall die Versorgung einzelner Filialen mit Notstromaggregaten gewährleistet bleiben.

Um Plünderungen zu vermeiden, sieht das Gesetz außerdem die Möglichkeit vor, die Abgabe von Lebensmitteln unter staatliche Aufsicht zu stellen. Wucherpreise sollen dem Entwurf zufolge durch feste Abgabemengen oder Festpreise vermieden werden. Zudem sollen Lebensmittelhändler verpflichtet werden können, die bisher nur geringen Mengen vorgeschriebener Vorräte aufstocken zu müssen.

Dauert eine Versorgungskrise über Wochen an, könnten Betriebe außerdem verpflichtet werden, Mehl oder Brot herzustellen. Auch bei Schlachthöfen oder Wurstfabriken ist ein solcher staatlicher Eingriff denkbar. Bei Enteignungen sieht der Gesetzentwurf eine Entschädigung der Betriebe vor.

Der Bundesrechnungshof hatte immer wieder Kritik an den alten Regelungen geübt. Diese stünden nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zwischen Aufwand in friedlichen Zeiten und dem Nutzen für die Bevölkerung im sehr unwahrscheinlichen Ernstfall.

Neun Millionen Euro sollen gespart werden

Im August hatte die Regierung mit einem neuen Zivilschutzkonzept für Wirbel gesorgt. Konkret hieß es darin: „Bürger werden angehalten, sich einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen anzulegen.“ Der Ratschlag war nicht neu.

Mit der Zusammenlegung zweier alter Gesetze zu einem neuen sollen Staat und Wirtschaft entlastet werden, ohne die Versorgung der Bevölkerung zu gefährden. Der Bund will laut Gesetz so neun Millionen Euro einsparen, auch die Wirtschaft und Landesverwaltungen sollen geringfügig profitieren, berichtet die „Rheinische Post“.

Vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe existiert bereits ein Ratgeber für richtiges Handeln in Notsituationen, der neben empfohlenen Lebensmitteln auch eine Checkliste für weitere Gegenstände (Hausapotheke, Hygieneartikel, Notgepäck) sowie Notfall-Nummern umfasst.

https://www.ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/vorratstabelle/

http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile

 

Quelle: Welt

 

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