Belästigung: Erneuter Prozess um Arriba-Bad

Belästigung: Erneuter Prozess um Arriba-Bad

Wieder soll ein afghanischer Flüchtling eine Frau im Norderstedter Schwimmbad sexuell belästigt haben. Angeklagter streitet alles ab.

Vor dem Amtsgericht Norderstedt muss sich derzeit ein 42-jähriger Asylbewerber aus Afghanistan gegen den Vorwurf der Beleidigung auf sexueller Basis verantworten. Der Familienvater soll einer 39-jährigen Frau und Mutter aus Kiel im Arriba-Erlebnisbad unvermittelt zwischen die Beine gefasst haben. Der Angeklagte streitet das ab und behauptet, dass es nur zufällig zu einer Berührung mit der Frau in der Wildwasserrutsche des Bades gekommen sei. Das Opfer aus Kiel bestätigte die Vorwürfe in der Anlage vor Gericht.

Nun steht Aussage gegen Aussage. Aufklärung könnte die Videoüberwachung des Erlebnisbades liefern, die auch die Wildwasserrutsche dokumentiert. Doch wie sich im Prozess herausstellte, könnten diese Beweismittel für immer verloren sein, weil die Polizei die Aufnahmen nicht sicherte.

Der Fall erinnert an den der beiden 14 und 34 Jahre alten afghanischen Asylbewerber, die im September vor dem Amtsgericht standen. Ihnen war vorgeworfen worden, Ende Februar in der Wildwasserrutsche eine 14-Jährige vergewaltigt und sich an einer 18-Jährigen sexuell vergangen zu haben. Nachdem die 14-jährige Hauptzeugin ihre Anzeige zurückzog und das Gericht ihre Aussagen als nicht verwertbar einstufte, blieb von den Tatvorwürfen übrig, dass der 34-Jährige der 18-Jahrigen einen Kuss auf die Hüfte gedrückt hatte. Dafür wurde er zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Berührung aus Versehen oder gezielter Griff in den Schritt?

Der jetzt vor dem Amtsgericht verhandelte Fall soll sich nur etwa einen Monat später, am Ostersonntag, 28. März, zugetragen haben. Nach seinen Worten war der Angeklagte auf der Rutsche wohl zu früh gestartet und sei deshalb “versehentlich” in die Frau hineingerutscht. Dabei habe er mit seinen Füßen die Schultern der Frau berührt. Dafür habe er sich bei ihr am Schluss der Fahrt im Auffangbecken gleich zweimal entschuldigt. “Ich bin ein verheirateter Mann”, betonte der 42-jährige Angeklagte, der schon seit mehr als zwei Jahren in Norderstedt lebt und dessen Anerkennung noch nicht entschieden ist. Er habe keine eindeutigen Absichten gehabt, betonte der Vater von Töchtern im Alter von 16, zehn und sechs Jahren.

Die Darstellung der betroffenen Frau klang vor dem Amtsgericht deutlich drastischer. Die 39 Jahre alte Sekretärin aus Kiel fühlte sich während der Rutschfahrt von einem Badegast hinter ihr regelrecht verfolgt. Als die Fahrt zu Ende war, habe ihr der Fremde im Auffangbecken von hinten mit der Hand “gezielt” zwischen die Beine in den Schritt gegriffen. “Das war kein Versehen, sondern klare Absicht”, kommentierte die ruhig auftretende Mutter von zwei kleinen Töchtern den Tatvorgang. Bedauerlicherweise habe es bei dem Vorfall keine Zeugen gegeben. Ihr Mann habe sofort den Sicherheitsdienst alarmiert. Nach ihren Worten habe sich der Angeklagte bei ihr bis heute nicht entschuldigt.

Die Videoaufnahmen wollte die Polizei nicht sehen

Die Vernehmung eines Mannes vom Sicherheitsdienst des Arriba-Bades machte Amtsrichter Lohmann schließlich ziemlich fassungslos. Der 31-Jährige sagte aus, dass er die wegen des Vorfalls alarmierten Polizeibeamten mehrfach auf die Videoüberwachung der Wildwasserrutsche hingewiesen hatte – jedoch vergeblich. Die Polizei verzichtete auf die Auswertung der Bilder.

“Die Ansicht wäre zwingend erforderlich gewesen”, befand Amtsrichter Lohmann sichtlich zornig. Warum dies nicht geschehen ist, sei ihm schleierhaft. Schließlich könnten Filmaufnahmen be-, aber auch entlasten. Jetzt stehe Aussage gegen Aussage. Der Amtsrichter beauftragte die Staatsanwaltschaft, die Videoaufnahmen zu besorgen – sofern sie nicht schon längst gelöscht sind.

Letzteres dürfte der Fall sein. Wie Oliver Weiß, der Sprecher der Stadtwerke Norderstedt, zu denen das Erlebnisbad gehört, sagt, gibt es natürlich eine rechtlich korrekte Löschroutine im Arriba-Bad. “In Absprache mit dem Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein löschen wir die Aufnahmen von der Wildwasserrutsche und von allen anderen Bereichen des Bades nach fünf, spätestens nach sieben Tagen.” Die Leitung des Arriba-Bades sei nicht befugt, Aufnahmen selbstständig zu speichern. “Das darf nur von der Polizei veranlasst werden”, sagt Weiß.

Die Video-Überwachung wurde im Arriba nach dem bundesweit für Schlagzeilen sorgenden ersten Fall intensiviert. Wenn Videoaufnahmen, wie mutmaßlich im aktuellen Fall, aber gar nicht verwertet werden, bieten Kameras den Badegästen nur eine trügerische Sicherheit.

Der Prozess wird am Dienstag, 6. Dezember, im Saal F des Amtsgerichts Norderstedt fortgesetzt. Beginn der öffentlichen Verhandlung ist um 12.15 Uhr.

Quelle: Hamburger Abendblatt

Foto: Andreas Burgmayer / HA

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