Islamexperte für Ausnahmen bei Verbot von Kinderehen

Islamexperte für Ausnahmen bei Verbot von Kinderehen

Justizminister Maas plant schärfere Regeln für Kinderehen, pauschal verbieten will er sie aber nicht. Auch ein Islamexperte sagt:

Für eine Ehe unter Minderjährigen könne es respektable Gründe geben.

Experten aus Sozialverbänden, Frauenorganisationen und Rechtswissenschaft haben sich für ein Verbot von Minderjährigen-Ehen mit Ausnahmen ausgesprochen. „Ehen von Minderjährigen grundsätzlich zu verbieten wäre ein Signal, das uns in der Praxis nicht unbedingt weiterhelfen würde“, sagte der Referent für Migration und Flüchtlinge beim Deutschen Caritasverband, Bernward Ostrop, in Berlin.

Der Jurist und Islam-Experte Mathias Rohe sagte, man müsse sich die Mühe machen, im Ausland geschlossene Ehen von 16- bis 18-Jährigen im Einzelfall anzuerkennen. Es könne dafür respektable Gründe geben.

Allerdings sollten in einem solchen Fall sofort die Jugendschutzbehörden eingeschaltet werden. Er äußerte sich bei einer Fachveranstaltung der Union zum Thema Kinderehen.

Damit unterstützten sie im Wesentlichen die Gesetzespläne von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Dieser hatte angekündigt, dazu noch in diesem Monat einen Gesetzentwurf vorzulegen. Er hatte sich wiederholt dafür ausgesprochen, in besonderen Ausnahmefällen solche Ehen anerkennen – etwa wenn es bereits Kinder aus der Beziehung gibt oder die Frau schwanger ist.

Die Koalitionsspitzen hatten erklärt, Kinderehen ausnahmslos zu verbieten. Nach Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) soll es danach für Ehen von jungen Menschen unter 18 Jahren keine Härtefallklauseln geben.

1475 Minderjährige in Deutschland verheiratet

In Deutschland darf derzeit nur heiraten, wer volljährig ist – wenn das Familiengericht aber zustimmt, ist die Eheschließung auch für Jugendliche im Alter ab 16 Jahren erlaubt. In Koalitionskreisen hieß es, Familienrichter hielten es für schwer einschätzbar, ob die Kinder wirklich heiraten wollten oder von ihrer Familie unter Druck gesetzt wurden.

Nach der Einreise Hunderttausender Flüchtlinge im vergangenen Jahr haben die Behörden mehrere hundert Kinderehen registriert. Laut Ausländerzentralregister waren Ende Juli 1475 in Deutschland lebende ausländische Minderjährige verheiratet, davon 481 unter 16 Jahren.

Im Gegensatz zu Rohe plädierte der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) dafür, Kinderehen in der Regel für nichtig zu erklären. Rohe spricht sich dafür aus, sie aufzuheben, was einer Scheidung gleichkäme.

Unterschiedliche Positionen bezogen die zu dem Fachgespräch eingeladenen Verbände: Grundsätzlich sprach sich der Caritasverband gegen die Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger aus. Es müsse aber immer auf den Einzelfall geschaut und eine enge Betreuung für die minderjährige Ehepartnerin gewährleistet werden. Maßstab müsse immer ihr Wohl sei, so Bernward Ostrop vom Caritasverband.

Wenn keine Gewalt vorliege, sollte man den Umgang mit dem Partner nicht gegen den Willen des Mädchens verbieten. Es sei aber notwendig, dass dieses einen Vormund erhalte. Dann könne sie sich an diesen wenden, wenn sie etwa die Schule besuchen wolle, ihr Partner dies aber verbiete.

Unterdessen mahnte die Frauenrechtsbewegung Terre des Femmes dazu, im Ausland geschlossene Kinderehen grundsätzlich nicht anzuerkennen. Auch eine von der Bundesregierung vorgesehene Härtefallregelung halte sie nicht für notwendig, so Monika Michell von Terre des Femmes. Auch im Herkunftsland seien durch die Nicht-Anerkennung in Deutschland für Mutter und Kind keine Nachteile zu erwarten, weil die Ehe aus Sicht des Herkunftsstaates ja nach wie vor bestehe.

Quelle: Welt

Foto: Die Welt

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