Groteske um gestohlenes Handy

Groteske um gestohlenes Handy

Einem 17- Jährigen aus Traiskirchen wurde in Wien das Handy gestohlen. Bei einer Kontrolle entdeckten Polizisten das Mobiltelefon in der Tasche eines Marokkaners. Obwohl das Opfer mit einer Rechnung nachweisen kann, dass es sich um sein Telefon handelt, erhält es das Gerät (vorerst) nicht zurück.

Klingt kurios, ist es auch: Zuerst war der 17- Jährige aus dem Bezirk Baden überfroh, dass der Fall rasch und scheinbar unkompliziert gelöst werden konnte. Nachdem die aufmerksamen Polizisten eine Anzeige verfasst und den Fall an die Justiz weitergegeben hatten, mahlen jetzt die Mühlen des Gesetzes. Als das Diebstahlsopfer aus Traiskirchen nun sein Handy zurückhaben wollte, hieß es: “Wir dürfen Ihnen das sichergestellte Gerät nicht aushändigen.”

Denn der verdächtige Marokkaner hat im Verhör angegeben, dass er das Mobiltelefon in Italien gekauft habe.

Daraus ergibt sich anscheinend, dass das Opfer sein Hab und Gut erst im Rahmen des Prozesses zurückerhält.

Eine Justizgroteske, die viele Bürger wohl an der Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Vorschriften zweifeln lassen wird . . .

Quelle: Kronen Zeitung

Foto: APA/HANS KLAUS TECHT

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen