Sechseinhalb Jahre Haft nach Vergewaltigung auf offener Straße

Sechseinhalb Jahre Haft nach Vergewaltigung auf offener Straße

Im Prozess um eine Vergewaltigung auf offener Straße in Heilbronn hat das Landgericht am Donnerstagvormittag einen Iraker zu einer Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Unsere Gedanken dazu:

Wenn man das Strafmaß liest kommt es einen wie ein schlechter Scherz vor. Was die Frauen durchmachen mussten und noch durch machen. Sie werden voraussichtlich nie wieder ein normales Leben führen können, sondern ständig in Angst leben.

Sie wurden von einen Mann aus den Irak überfallen, der selber vor Gewalt und Terror floh und Asyl beantragte.

Die Strafe darf er nun in einem Luxus-Knast in Deutschland absitzen, die Frage ist welche Strafe hätte er in seinem Land zu erwarten, für diese schändlichen Taten?

Eine Regung zeigt er bei der Urteilsverkündung trotz Dolmetscherhilfe nicht. Zu sechseinhalb Jahren Haft hat das Heilbronner Landgericht am Donnerstag einen Asylbewerber aus dem Irak verurteilt.

Die Kammer sah es nach seinem Geständnis, den Aussagen der Opfer und DNA-Spuren als erwiesen an, dass der 33-Jährige im April am frühen Morgen gegen 6.45 Uhr eine 55-jährige Frau in Heilbronn auf offener Straße vergewaltigt hat. Mit Faustschlägen und einem Rasiermesser, das er ihr an den Hals hielt, hatte der Mann in der Sonnengasse zunächst Oralsex erzwungen und die Frau dann mehrfach penetriert. „Sie glaubte, sterben zu müssen“, fasste Vorsitzende Richterin Eva Bezold zusammen.

Nach der Tat hat er die Frau gefesselt, ihr erneut ins Gesicht geschlagen und die Handtasche geraubt. Kurze Zeit später wurde er von einer Polizeistreife noch in der Innenstadt festgenommen. Der Iraker hatte an dem Morgen zuvor eine andere Frau in der Kaiserstraße attackiert und ebenfalls mit dem Rasiermesser bedroht. Diese Frau konnte sich jedoch losreißen, fliehen, verständigte sofort die Polizei und gab eine Täterbeschreibung ab.

Schwere Vergewaltigung und schweren Raub legte die Kammer dem Urteil zugrunde. Das umfassende Geständnis, das den Opfern eine langwierige Beweisaufnahme ersparte, zogen die Richter ins Urteil ein. Straferschwerend werteten sie die „Dreistigkeit“ der hochkriminellen, demütigenden Tat auf offener Straße. Und: Die massiven Folgen für die Opfer „waren vorhersehbar“, stellte Richterin Bezold fest.

Das erste Opfer (30) geht zwar nach therapeutischer Behandlung wieder arbeiten, traut sich aber nicht allein zum Arbeitsplatz. Die vergewaltigte Frau ist bis heute schwer traumatisiert, wird weiter behandelt und geht nicht mehr arbeiten. „Sie lebt von Sozialhilfe“, sagte die Richterin.

Erst wenige Tage lebte der Iraker nach seiner Einreise nach Deutschland in Heilbronn. Er ist Analphabet, brach im Irak-Krieg als Kind die Schule ab, arbeitete später als Gemüseverkäufer und schloss sich nach der Ermordung seines Vaters dem Militär an. Gegen den Islamischen Staat hat er nach seinen Angaben gekämpft. Nach einer schweren Verwundung wollte er nicht mehr an die Front, floh über die Balkanroute nach Deutschland und beantragte Asyl.

Alkohol und Joints

Viel Alkohol hat der Angeklagte in der Nacht vor der Tat zu Hause und in einem Lokal an der Heilbronner Allee getrunken. Zudem will er erstmals in seinem Leben angebotene Joints geraucht und danach „ganz weg“ gewesen sein. Bei beiden Opfern hat er sich im Gericht für seine Taten entschuldigt. Einen maximalen Wert von 2,2 Promille errechnete der Gutachter anhand einer Blutprobe kurz nach der Verhaftung für die Tatzeit. Drogen waren im Blut des Tatverdächtigen dagegen nicht feststellbar.

Bei einer solchen Strafe gegen einen Asylbewerber werde es eine Ausweisungsverfügung geben, stellte Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina auf Nachfrage fest. Die Frage sei, ob man den Mann irgendwann bei anhaltendem Krieg im Irak auch tatsächlich abschieben könne. Die nächste Zeit wird er erst einmal in Deutschland im Gefängnis bleiben. Bei solch schwerer Kriminalität, so Müller-Kapteina, „soll er einen großen Teil der Strafe absitzen“.

Quelle: Stimme.de

 

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