Vergewaltigung am Neujahrsmorgen – der Prozess

Vergewaltigung am Neujahrsmorgen – der Prozess

Asylbewerber drohte seinem 27-jährigen Opfer in Waldkraiburg mit:

I kill you – das Gerichtsurteil lautet fünf Jahre Haft

Nach einer feuchtfröhlichen Silvesterfeier wollten zwei Frauen in den Morgenstunden des 1. Januars 2016 in Waldkraiburg einen Bekannten besuchen. Dabei wurde eine 27-Jährige Opfer eines Sexüberfalls durch einen ihr völlig Unbekannten. Am Montag, 19. September 2016, verhängte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gegen einen angeblich erst 21-jährigen, tatsächlich wohl älteren Asylbewerber aus Afghanistan wegen Vergewaltigung eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Der Angeklagte hatte sich über eine Erklärung seines Verteidigers, Erhard Frank aus Burghausen, voll geständig gegeben.

Die 27-Jährige hatte erst bei ihrer Cousine ins neue Jahr hinein gefeiert. Zusammen mit einer weiteren Frau zog man zu dritt weiter in ein Lokal. Eine der Damen machte sich auf den Heimweg. Die anderen zwei steuerten zu Fuß ein Mehrparteienhaus an, in dem der Freund der einen ganz oben wohnte. Die Begleiterin verschwand in einer der wenigen Wohnungen des überwiegend als Geschäftshaus genutzten Gebäudes. Die 27-Jährige wartete erst auf sie und stieg dann die Treppe hinunter. Gegen 6.45 Uhr fiel der Angeklagte in der dritten Etage in eindeutiger Absicht über sie her. Das Opfer leistete heftige Gegenwehr. Bei der Polizei sagte die Zeugin, die dank des Tätergeständnisses gestern nicht vor Gericht erscheinen musste, aus: „Ich wehrte mich mit Händen und Füßen.” Sie bekam während des zehn- bis 15-minütigen Geschehens mehrmals zu hören: „I kill you, I will kill you.”

Der Polizei schilderte die Geschädigte kurz nach der Attacke: „Ich habe geschrien, so laut ich konnte. Ich verstehe nicht, dass das niemand gehört hat.” Die Nebenklägerin war an jenem Morgen überzeugt, umgebracht zu werden und überlegte „in Todesangst”, wie sie lebend entkommen könnte. Sie verwickelte den Angreifer in englischer Sprache in ein Gespräch und fragte, was wohl seine Mutter und sein Vater denken würden – über das, was er gerade mache. Der Täter meinte, sein Vater sei schon tot und hörte kurz mit den Sexhandlungen auf. Die 27-Jährige nutzte die Chance und flüchtete. Doch holte sie der Angeklagte wieder ein, riss sie ein weiteres Mal zu Boden und rief erneut „I will kill you.” Da hörte das Opfer ein Klicken am Hauseingang und sah einen Lichtstrahl. Die bei dem Kampfgeschehen verletzte Geschädigte rannte die letzten Stufen nach unten und fiel dort weinend ihrer Freundin in die Arme, die mit dem Freund gerade aus dem Lift gestiegen war.

Die Polizei kam dem Angeklagten damals schnell auf die Spur. Die 27-Jährige konnte eine gute Täterbeschreibung liefern. Außerdem gab es einen Hinweis auf die Gemeinschaftsunterkunft. Anhand einer Wahllichtbildvorlage konnte die Frau den Angeklagten identifizieren. Später fanden sich an ihr wie an ihrer Kleidung seine Gen-Spuren.

Eine Frage dieses Prozesses war das wirkliche Alter des Angeklagten. Folgt man seinen Angaben, wäre er zur Tatzeit mit 20 Jahren ein Fall für die Jugendkammer gewesen. Nachdem Zweifel aufkamen, wurde mit Dr. Florian Fischer ein Sachverständiger vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München eingeschaltet. Sein Fazit: Der Angeklagte war zur Tatzeit mindestens 21,5 Jahre alt, vermutlich aber etwas älter. Das leitete der Gutachter vom Zustand der Zähne sowie der Wachstumsfugen in Schlüsselbeinen und Händen ab. Dr. Fischer bezeichnete den Afghanen als voll schuldfähig. Das bestätigte die psychiatrische Sachverständige, Dr. Antonia Eben vom Bezirksklinikum in Gabersee – trotz dessen Anpassungsstörung und des leicht- bis mittelgradigen Rausches bei dem Überfall.

Gleich drei Atteste zu den schwerwiegenden psychischen Folgen für die 27-Jährige legte Nebenklagevertreter Axel Reiter aus Mühldorf dem Gericht vor. Demnach leidet die Frau bis heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung mit Angst- und Verfolgungsattacken, Schlafstörungen und Ekelgefühlen. Alle Behandlungen erbrachten bisher nur einen beschränkten Therapieerfolg.

Staatsanwältin Alexandra Karch sah alle Angaben der Nebenklägerin durch die Ermittlungsergebnisse bestätigt. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis, seine Entschuldigung und dass er in Deutschland nicht vorbestraft sei. Er sei aber auch erst im November 2015 nach Deutschland gekommen. Es handle sich um „eine besonders verwerfliche Straftat gegenüber einer ihm unbekannten Frau” – die in der Bundesrepublik nicht tolerierbar sei. Das Opfer sei ganz massiv psychisch beeinträchtigt. Sieben Jahre Freiheitsstrafe seien angemessen.

Die Staatsanwältin habe alles richtig zusammengefasst, schloss sich Opferanwalt Axel Reiter an. Der Angeklagte habe der Frau aufgelauert, „sich um jeden Preis Befriedigung besorgen wollen”. Seine Mandantin habe ihre Lebensfreude verloren: „Sie muss Zeit ihres Lebens mit dieser Beeinträchtigung leben.”

Der Verteidiger, Erhard Frank aus Burghausen, sprach von „einer verwerflichen Spontantat” und hielt eine Haftstrafe von fünf Jahren für ausreichend. Im „letzten Wort” beteuerte der Angeklagte, er schäme sich sehr für sein Verhalten und wolle sich bei dem Opfer entschuldigen.

Im Urteil führte Vorsitzender Richter Erich Fuchs aus, der Angeklagte sei tatsächlich älter als angegeben, sei bei der Tat schon Erwachsener gewesen. Bei den positiven Aspekten habe das Geständnis eine immens hohe Bedeutung. Dadurch sei dem Opfer eine äußerst belastende Vernehmung vor Gericht erspart geblieben. Berücksichtigt habe man eine gewisse alkoholische Enthemmung. Strafschärfend seien die ganz erheblichen psychischen Folgen für die 27-Jährige zu werten, das hartnäckige Vorgehen des Angeklagten, um Befriedigung zu erhalten.

Quelle: Wochenblatt

Foto: Victoria Reischl

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