Urteil nach Tod von Leila in Jena: 11 Jahre und 9 Monate Haft

Urteil nach Tod von Leila in Jena: 11 Jahre und 9 Monate Haft

Der Prozess lief über ein Jahr und vier Monate: Nun hat das Landgericht Gera nach einem Tötungsverbrechen an der neunjährigen Leila in Jena ein Urteil gesprochen.

Der Hauptangeklagte im Leila-Prozess vor dem Landgericht Gera soll für elf Jahre und neun Monate hinter Gitter. Das Landgericht Gera verurteilte den 25-Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge und schweren sexuellen Missbrauch des Kindes. Die Tante des Mädchens verurteilte die vierte Strafkammer wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung. Die Oma soll wegen Körperverletzung durch Unterlassen eine Geldstrafe von 3750 Euro (150 Tagessätze zu 25 Euro) zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte dem Kind in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2014 mit Tritten in den Bauch schwere Verletzungen zugefügt hatte. Erst am nächsten Morgen rief der Mann den Notarzt, der aber nicht mehr helfen konnte. Das Mädchen war an einem Riss in der Bauchspeicheldrüse innerlich verblutet.

25-Jähriger wollte seine Laune an Leila auslassen

Leila, die mit ihrer Mutter und ihrem Stiefvater in Rothenburg ob der Tauber wohnte, hatte die Sommerferien 2014 in Jena verbracht. Sie lebte mit in der Wohnung der Tante in Lobeda-Ost, in der auch deren Lebensgefährte und Leilas Uropa wohnten. “Leila war während ihres gesamten Aufenthalts in Jena körperlichen Misshandlungen ausgesetzt. Dies rechnen wir dem Angeklagten zu”, erklärte Vorsitzende Richter Gerhard Rassier. Dabei bezog er sich etwa auf SMS-Nachrichten, in denen die Tante ihn anbettelte, “kannst du ab jetzt bitte lieb zu ihr sein”. In anderen schrieb sie an die Oma: “Hemmungen hat er keine. Er hat alles gemacht, Luft weggedrückt”. Er wolle seine Laune an Leila auslassen.

Laut Gericht kam es während des Ferienaufenthaltes auch mehrfach zum Geschlechtsverkehr zwischen dem Hauptangeklagten und dem neunjährigen Mädchen. Den Missbrauch hat der Angeklagte im Prozess bestritten. Er hat nur eingeräumt, Leila an jenem Abend ungezielt aus dem Liegen einen Tritt verpasst zu haben. Er habe seine Ruhe haben wollen. Dieser Version hat das Gericht nicht geglaubt. Auch eine Rechtsmedizinerin hatte angesichts des Verletzungsbildes erhebliche Zweifel geäußert. “Diese Einlassung kann nicht die vielfältigen frischen Verletzungen erklären”, sagte Rassier. Dass er das Kind töten wollte, habe der Prozess aber nicht ergeben. Ursprünglich lautete die Anklage auf Totschlag. Verurteilt wurde der Mann aber nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Oma und Tante müssen von Misshandlungen gewusst haben

Bei der Urteilsbegründung sitzt der 25-Jährige lässig auf seinem Stuhl und sucht immer wieder Blickkontakt zu Zuschauern; derweil verfolgen Leilas Oma und Tante auf der Anklagebank gebeugt und mit abgewandtem Blick die Worte des Richters. Schon beim Gang in den Saal hatten sie ihre Gesichter hinter schwarzen Tüchern vor den Kameras verborgen. Für das Gericht steht auch mit Blick auf die SMS-Nachrichten außer Zweifel, dass sie von den Misshandlungen des Mädchens gewusst haben. Das Kind sei in ihrer Obhut gestanden, sie hätten einschreiten müssen. Deswegen wurden sie wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung waren weit auseinander gegangen. Für den Hauptangeklagten hatte Staatsanwalt Jens Wörmann neuneinhalb Jahre Haft gefordert; die Verteidigung fünf Jahre Haft. Die Tante sollte nach Auffassung des Staatsanwaltes eine zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe erhalten; die Oma eine Geldstrafe von 2700 Euro. Die Verteidigung hatte jeweils auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Thüringer Allgemeine

Foto: Tino Zippel

 

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