14-Jährige missbraucht – Angeklagte recken Siegesfaust

14-Jährige missbraucht – Angeklagte recken Siegesfaust

Eine 14-Jährige wird von mehreren Jugendlichen und einem Erwachsenen sexuell missbraucht. Die Tat filmt ein Mädchen, gerade einmal ein Jahr älter als das Opfer. Jetzt stehen sie vor Gericht.

In Hamburg stehen vier junge Männer vor der Jugendstrafkammer des Landgerichts. Sie sollen ein 14-jähriges Mädchen im Februar 2016 betrunken gemacht und dann sexuell missbraucht haben. Quelle: Die Welt

Dies ist kein Fall, der fröhliche Gesichter zulässt. Doch beim Eintreten in den Gerichtssaal der Großen Strafkammer 27 des Hamburger Landgerichts wurden die Angeklagten von ihren weiblichen Verwandten mit der Kusshand und von den männlichen Freunden mit der Siegesfaust begrüßt und bejubelt. Auch zwei der Angeklagten streckten die Siegesfaust hoch.

Verhandelt wird gegen vier Jugendliche und einen Erwachsenen, die ein durch Alkohol widerstandsunfähiges 14-jähriges Mädchen missbraucht haben sollen. Wegen des Alters der Angeklagten agiert die Große Strafkammer 27 in diesem Fall als Jugendstrafkammer.

Das Opfer Annika P. (Name geändert) stand zum Zeitpunkt der Tat unter der Obhut des Jugendamtes und war in einer Jugendwohnung in Hamburg-Wandsbek untergebracht. In der Nacht zum 11. Februar dieses Jahres soll sie von der 15-jährigen Angeklagten Lisa H. in die Wohnung nach Harburg gelockt worden sein. Die 15-Jährige ist der Beihilfe zum sexuellen Missbrauch angeklagt. Sie soll die anschließenden Taten der männlichen Angeklagten mit ihrem Handy gefilmt haben. Trotzdem ist Lisa H. als einzige der Angeklagten nicht in Untersuchungshaft.

Während des Missbrauchs musste sich Annika P. übergeben

Wie gegen Lisa H. muss auch gegen Zivora S. (17), Alexander K. (16) und Dennis M. (15) nach dem Jugendstrafrecht verhandelt werden. Bosko D. (21), der aus Serbien stammt, gilt als Erwachsener.

Die Missbrauchstat geschah am frühen Morgen zwischen 6 Uhr und 6.30 Uhr. In der Nacht zuvor war wohl erheblicher Alkohol geflossen. Annika P. war nicht an Alkohol gewöhnt. Als die Jugendlichen über sie herfielen, war sie nicht mehr fähig, sich verbal oder körperlich zu wehren. Der erwachsene Angeklagte und einer der Jugendlichen sollen sich sexuell an ihr vergangen haben. Außerdem sollen drei der Angeklagten das junge Mädchen, das sich während der Missbrauchshandlungen immer wieder übergab, mit Bierflaschen, einer Wodkaflasche und mit einer Taschenlampe gequält haben.

Nach den Missbrauchshandlungen wurde das Mädchen aus dem Bett gehoben und auf ein Bettlaken gelegt, das sich auf dem Fußboden befand. Mit dem Gruß “Hau rein!” an die drei Mitangeklagten sollen Lisa H. und Zivora S. dann die Wohnung verlassen haben.

Das Opfer hatte nur noch eine Körpertemperatur von 35,4 Grad

Die jungen Männer, die zurückgeblieben waren, sollen Annika P. auf dem Laken gegen 6.30 Uhr in den Hinterhof des Hauses in der Bornemannstraße geschleppt haben. Dort ließen sie das Mädchen, das nur mit einer Bluse und Unterwäsche bekleidet war, in der Kälte liegen. Es herrschten Temperaturen um den Gefrierpunkt. Deswegen war zunächst auch wegen “versuchten Mordes” gegen die Angeklagten ermittelt worden.

Das Opfer war so hilflos, dass es nicht aufstehen konnte. Aber die Hilferufe des Mädchens wurden von den Nachbarn gehört. Laut Protokoll traf die Polizei um 7.01 Uhr am Tatort ein. Sanitäter brachten Annika P. in die Asklepios-Klinik Harburg. Sie wurde sofort auf die Intensivstation verlegt. Ihre Körpertemperatur betrug nur noch 35,4 Grad Celsius. Der Alkoholgehalt in ihrem Blut lag bei 1,9 Promille. Im Krankenhaus wurden die sexuellen Misshandlungen festgestellt. Das Opfer selbst soll sich an die Taten der Angeklagten nicht mehr erinnern können.

Öffentlichkeit wird vom Fall ausgeschlossen

Drei der angeklagten Jugendlichen wurden knapp zwei Wochen nach der Tat verhaftet. Die 15-jährige Lisa H. aber bald wieder freigelassen. Bosko D. stellte sich selbst der Polizei. Der 14- und der zur Tatzeit 16-jährige Verdächtige kamen in Jugendeinrichtungen, aus denen sie dann aber flüchteten. Nachdem sie wieder gefasst wurden, kamen sie wegen Fluchtgefahr in Haft.

Nach Verlesung der Anklage wurde die Öffentlichkeit von der Verhandlung ausgeschlossen. Erst zur Verkündung des Urteils soll die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden. Mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit soll vor allem die Privatsphäre des Opfers, aber auch der angeklagten Jugendlichen geschützt werden.

Für den sexuellen Missbrauch an einer widerstandsunfähigen Jugendlichen droht Bosko D. nach dem Strafrecht für Erwachsene eine Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Dazu droht ihm noch eine Strafe wegen Körperverletzung. Bei den Jugendlichen wird das Gericht abwägen müssen, je nach Tatbeteiligung, welche Strafen zu verhängen sind.

Quelle: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article157856002/14-Jaehrige-missbraucht-Angeklagte-recken-Siegesfaust.html

Foto: dpa

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