Übergriff im Morgengrauen

Übergriff im Morgengrauen

Durchweg mit gesenktem Kopf verfolgte ein angeklagter Syrer gestern im Landgericht Halle den Auftakt eines mehrtägigen Strafprozesses. Dem verheirateten Mann aus Aleppo wird vorgeworfen, in den Morgenstunden des 19. März dieses Jahres eine 23-jährige Nebraerin in der Nähe ihres Wohnblocks vergewaltigt zu haben. Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte 39-Jährige bestreitet dies.

Verweis auf Verfahrensverstoß

Dass er unschuldig sei, ließ er die Große Strafkammer über seinen Verteidiger wissen. Und dieser wartete sogleich mit einem Antrag auf, der auf den Abbruch des Strafverfahrens abzielte, ehe dieses so richtig begonnen hatte. Sein Ansinnen stützte der Jurist auf einen „schwerwiegenden und willkürlichen Verfahrensverstoß“, auf den er in den Ermittlungsakten gestoßen sein will.

Neues Gutachten beantragt

Demnach habe der einst mit dem Fall beschäftigte Kriminalbeamte nach der Festnahme zweier Tatverdächtiger die DNA-Untersuchung ohne den dafür erforderlichen richterlichen Beschluss in die Wege geleitet. Aus den Akten gehe auch nicht hervor, dass der Beamte vom Instrument „Gefahr in Verzug“ Gebrauch gemacht hätte. Folglich könnten die Laborwerte, mit denen der Verdacht auf den Syrer gefallen war, nicht verwertet werden, schlussfolgerte der Verteidiger, der zudem anmerkte, dass die Ergebnisse auch vertauscht sein könnten. Letztlich beantragte er, ein neues, und zwar polizeiunabhängiges Gutachten einzuholen.

Mit dem Hinweis, dass bereits während der Haftprüfung der Ermittlungsverlauf erörtert worden sei, hakte der Staatsanwalt den Antrag seinerseits ab. Außerdem gebe es keinen Ansatz, dass während der Laboruntersuchungen „etwas schiefgelaufen sein könnte“, meinte der Staatsanwalt. Der Argumentation des Verteidigers zufolge könnte jedes Gutachten angezweifelt werden.

Kaum Erinnerungen an Hergang

Das schien die Strafkammer genauso zu sehen. Immerhin setzte sie ohne Kommentar den Prozess fort und rief die junge Nebraerin in den Saal. Die junge Frau, die sich von ihrer Nebenklagevertreterin die Sicht auf den Angeklagten aus psychischen Gründen versperren ließ, berichtete von den wenigen Erinnerungen, die sie hat.

Kurz nachdem sie an jenem Morgen das Haus verlassen hatte und um den Block gebogen war, habe sie einen Schlag auf den Hinterkopf bekommen. Dann müsse sie in Ohnmacht gefallen sein, denn das Nächste, woran sie sich erinnert, ist, dass sie teils entblößt und mit zerrissenem Shirt nahe einer Treppe liegend aufwachte, sich elend fühlte und Schmerzen im Unterleib verspürte. Weil sich der Verdacht einer Vergewaltigung aufdrängte, informierte die Mutter ihres Freundes noch am gleichen Tag die Polizei, worauf die 23-Jährige zur Untersuchung ins Klinikum gefahren wurde und die Suche nach dem Täter begann. Der Prozess wird fortgesetzt.

– Quelle: http://www.naumburger-tageblatt.de/24603680 ©2016

Quelle: http://www.naumburger-tageblatt.de/lokales/landgericht–uebergriff-im-morgengrauen-24603680

 

 

 

 

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