Krimineller Türke kann bleiben

Krimineller Türke kann bleiben

Ein Türke, der wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Erpressung und anderem bis 2015 im Gefängnis saß, hat sich erfolgreich gegen seine Abschiebung durch die Ausländerbehörde des Wetteraukreises gewehrt.

Das Gießener Verwaltungsgericht hob jetzt die entsprechende Verfügung der Behörde auf. Von dem 31-Jährigen gehe keine Gefahr mehr aus, begründete Richter Reinhard Ruthsatz die Entscheidung am Mittwoch auf Anfrage.

Der 1984 in Frankfurt geborene, jedoch dennoch türkische Staatsangehörige war zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

2010 hatte er sich ein gefälschtes Profil auf einer Plattform im Internet angelegt, berichtete der Richter bei der mündlichen Verhandlung im Juni. Der Mann gab sich als Frau aus, nahm Kontakt zu Userinnen auf. Er forderte vier Frauen auf, sich auszuziehen und vor der Webcam ihres Computers sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Zwei Frauen machten mit, der Frankfurter verfolgte sie dabei live auf seinem Bildschirm.

Er zeichnete das Ganze auf, erpresste die Frauen mit den Aufnahmen. Der Mann zwang sie zu Treffen, bei denen es dann zu Vergewaltigung und sexueller Nötigung kam. Von einer der Frauen forderte er zudem 1000 Euro, sie informierte die Polizei, die den Mann dann festnahm.

Arbeit als Kommissionierer

Die Ausländerbehörde des Wetteraukreises – sie wurde tätig, weil der Frankfurter im Butzbacher Gefängnis einsaß – erließ im Februar 2015 die Verfügung, der Türke solle ausgewiesen werden. Der Grund:

Es bestehe Wiederholungsgefahr. Der Antrag des Mannes auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels wurde abgelehnt, er sollte Deutschland verlassen, die Abschiebung drohte.

Im März 2015 wurde der Mann frühzeitig aus der Haft entlassen. Er begann eine Psychotherapie, arbeitet inzwischen in einer Frankfurter Firma als Kommissionierer. Und er suchte sich einen Anwalt, klagte gegen die Verfügung der Ausländerbehörde. Das Gericht gab ihm nun recht. Richter Ruthsatz schilderte am Mittwoch:

Das Gericht habe geprüft, ob von dem Betreffenden zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, also Ende Juni, noch eine Gefahr ausgegangen sei. Er sei zur Überzeugung gelangt, dass das aufgrund der Persönlichkeitsentwicklung des Mannes während der Zeit der Haft und danach nicht der Fall sei. »Die Ausweisung ist nunmehr rechtswidrig«, sagte Ruthsatz.

Sonderregelung

Im Februar 2015, als die Verfügung erlassen wurde, war diese aber berechtigt, heißt es im Urteil. Damals wurde noch darauf geschaut, ob zum Zeitpunkt des Verfügungserlasses eine Gefahr von dem Mann ausgeht. »Aufgrund einer Rechtsänderung ist das jetzt anders«, sagte Ruthsatz und verwies auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Die Abschiebung ist zudem deshalb nicht ganz so leicht, weil es sich beim Frankfurter um einen sogenannten assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen handelt und für ihn somit eine Sonderregelung gilt. Türken, die für mehr als drei Jahre in Deutschland gelebt und sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, sowie deren Familienangehörige haben einen besseren Aufenthaltsstatus, sind dadurch auch besser vor Ausweisung geschützt, als Türken die nicht unter diese Sonderregelung fallen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: http://www.alsfelder-allgemeine.de/Home/Nachrichten/Region/Artikel,-Krimineller-Tuerke-kann-bleiben-_arid,659936_regid,2_puid,1_pageid,11.html

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