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Day: 28. Juni 2016

Zahlreiche sexuelle Übergriffe am Wochenende

Zahlreiche sexuelle Übergriffe am Wochenende

Die heißen Temperaturen am Wochenende haben sich (auch) negativ ausgewirkt. Allein in Oberösterreich kam es drei Mal zu Fällen von sexueller Belästigung, schon wieder waren Freibäder betroffen. Die Landespolizeidirektion Linz berichtet in ihren Aussendungen vom Sonntag von folgenden Fällen:

Eferding

Am Samstag Abend hielten sich drei Mädchen und ein Bursch im Alter von 10 bis 14 Jahren im Schwimmbecken des Eferdinger Freibades auf. Plötzlich soll sich ihnen ein 29-Jähriger afghanischer Staatsbürger von hinten genähert und sie im Genitalbereich berührt haben. Eines der betroffenen Mädchen teilte den Vorfall unmittelbar darauf dem Badewart des Freibades mit, dieser verständigte sofort die Polizei.

Haid

Eine 15-jährige Schülerin aus Ansfelden befand sich am Samstag  Abend im Sprudelbad des Freibades Haid. Ein 18-jähriger rumänischer Staatsbürger näherte sich ihr und berührte sie unsittlich. Das Mädchen forderte ihn auf, das Begrapschen zu unterlassen, trotzdem hörte er nicht auf. Nachdem ihr eine Freundin zu Hilfe kam ließ der Täter von ihr ab. Sie verständigte umgehend den Bademeister, der sofort die Polizei rief.

Enns

Zwei 16-jährige Mädchen wurden am Freitag in Enns sexuell belästigt. Die beiden suchten am Abend am Ennser Hauptplatz die öffentliche Toilette auf. Der bislang unbekannte Täter dürfte sich bereits zuvor auf dem Damen-WC in einer Kabine eingeschlossen haben. Als die zwei jungen Frauen die daneben liegenden Toiletten benutzten, blickte der Mann unter den Trennwänden durch. Der Täter solle etwa 50 Jahre alt und sein Aussehen „südländisch“ sein.  Er hat kurzes, dichtes und ungekämmtes, schwarzgraues Haar. Die Polizei bittet um Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Enns unter 059 133-4132.

Polizei erfreut über schnelles Handeln der Betroffenen

Die Landespolizeidirektion Oberösterreich hielt in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Oberösterreich Infoveranstaltungen bei Bäderbetreibern ab. Bei diesen Besprechungen wurden die Betreiber sensibilisiert, bei Meldungen von sexuellen Belästigungen in den Bädern sofort die Polizei zu rufen.  In den Fällen von Eferding und Haid konnten die Täter durch das schnelle Handeln aller Beteiligten sofort ausgeforscht und angezeigt werden.

Bereits in der Ausgabe vom 27. Mai berichtete der „Wochenblick“ ausführlich zum Thema: „Badesaison ist eröffnet: Frauen ab sofort Freiwild?“.

Quelle: https://www.wochenblick.at/zahlreiche-sexuelle-uebergriffe-am-wochenende/

Mühldorfer (43) muss für brutale Vergewaltigung in Haft

Mühldorfer (43) muss für brutale Vergewaltigung in Haft

Einem 43-Jährigen wird der Prozess gemacht: Er soll seine Ex zuerst gestalkt, dann brutal misshandelt und schließlich vergewaltigt haben. Beim mutmaßlichen Opfer handelt es sich um eine Lokalpolitikerin.

UPDATE – 15.35 Uhr: Das Urteil

Das Urteil vom Vorsitzenden Richter Fuchs: Der Angeklagte ist schuldig der besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Er muss für sechs Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Das Urteil liegt damit sehr nahe am Plädoyer der Staatsanwältin.

“Der Angeklagte konnte das Ende dieser Beziehung nicht akzeptieren”, so der Richter. Er sieht in der Tat eine besonders schwere Vergewaltigung, nicht nur eine schwere Vergewaltigung: Der Angeklagte habe nicht nur Gewalt angewandt und gedroht, sondern auch eine Waffe, das Fleischermesser, hergenommen – “ein brutales Vorgehen, das Bestrafungscharakter hatte”, so Fuchs.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann Revision eingelegt werden.

UPDATE – 15.05 Uhr: Plädoyers von Anklage und Verteidigung

Schon jetzt steht fest: In einem Gespräch während der Mittagspause einigten sich die Parteien auf ein Schmerzensgeld von 5000 Euro für die Geschädigte. Außerdem soll das Kontaktverbot auch nach Beendigung der Haftzeit aufrecht erhalten werden.

Plädoyer der Staatsanwaltschaft: Die Staatsanwältin betont in ihrem Plädoyer, dass allein schon der waghalsige Sprung aus dem Fenster auf ein Dach der angrenzenden Garage von der Todesangst zeuge, die die Frau während der Tat haben musste. “Der Angeklagte hat sich strafbar gemacht wegen schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung”, so die Staatsanwältin.

Sie spricht von einer “brutalen und massiven Vorgehensweise” – positiv sei aber das Geständnis des Angeklagten. So sei das Opfer nicht gezwungen worden, Details der Tatnacht nochmals vor Gericht darzulegen.

Die Staatsanwältin fordert sieben Jahre Haft für den 43-Jährigen auf der Anklagebank.

Plädoyer der Verteidigung: Der Anwalt stellt noch einmal das Geständnis seines Mandanten in den Vordergrund: Damit habe man nicht nur das Verfahren verkürzen können und der Geschädigten die Aussage ersparen können – die Geschädigte könne so das Geschehene auch besser verarbeiten, weil niemand ihre Aussage mehr bezweifeln würde: “Das ist nicht hoch genug anzurechnen.”

“Mein Mandant befand sich, seiner Aussage nach, in einer völlig ausweglosen Situation”, so der Verteidiger. Es sei zu einem Kontrollverlust gekommen. Von einer verminderten Schuldfähigkeit will der Anwalt zwar nicht sprechen, sieht insgesamt aber einen “minderschweren Fall” wegen der langen Beziehung, der gemeinsamen Tochter oder auch wegen der Einigung auf ein Kontaktverbot.

Der Verteidiger fordert genau die Hälfte der Strafe als die Staatsanwältin: Drei Jahre und sechs Monate Haft.

UPDATE – 13.05 Uhr: Opfer leidet an den Folgen der Tat

Richter, Staatsanwältin, Verteidigung und Nebenklage sind sich einig: Auf die Vernehmung des Opfers, eine Lokalpolitikerin im Landkreis Altötting, kann verzichtet werden – auch dank des Geständnisses ihres Ex-Manns.

Nach der Tat im Oktober 2015 rettete sie sich durch einen Sprung aus dem Fenster auf ein Garagendach. Heute hat sie den Wiedereinstieg in ihr Berufsleben aber gut bewältigt, so Richter Fuchs. Nach dem psychologischen Gutachten leide sie aber noch immer unter gelegentlichen Alpträumen und habe Wut auf ihren Ex-Mann. Nach der Tat begab sie sich in eine Trauma-Therapie, beschrieb sich selbst als “emotional betäubt”.

Auch der angeklagte 43-Jährige trug Spuren von der Tat davon. Sie machen deutlich, wie sehr sich das Opfer gewehrt haben muss: Kratzer am Oberarm und um die Augen des Angeklagten, Bissspuren an den Händen. Mit dem Daumen bohrte ihr der gebürtige Mühldorfer so tief und stark in den Hals, dass sich das Gaumenzäpfchen seiner Ex-Frau violett verfärbte: “Das ist sagenhaft, wirklich selten”, so ein medizinischer Gutachter vor Gericht. Er spricht von einer “abstrakten Lebensgefahr”, der das Opfer ausgesetzt war.

Nach der Mittagspause werden die Plädoyers erwartet.

UPDATE – 11.35 Uhr: Beamter erzählt Details

Nach der Geburt des gemeinsamen Kindes 2005 habe seine Ex später Affären gehabt, so der Angeklagte. Nach einigem Hin und Her beendete man die Beziehung, so der Angeklagte: “Es ist mir schwergefallen loszulassen.” Der Kontakt zur Tochter sei aber trotzdem “sehr regelmäßig” gewesen.

Die Streits, Verzweiflung und Eifersucht trieben den Angeklagten dann dazu, seine Frau zu stalken, auch eine Fensterscheibe ihres Autos schlug er ein. Das Amtsgericht Altötting verhängte daraufhin ein Kontaktverbot. 2158 Nachrichten über Whatsapp verschickte der Angeklagte an seine Ex – trotz dem Kontaktverbot, das auch für SMS galt. Im Oktober 2015 dann der Übergriff auf seine Ex: “Da hab’ ich vollkommen den Boden unter den Füßen verloren”, so der 43-Jährige heute.

Ein ermittelnder Polizist, der das Opfer nach der Tat vernahm, bringt noch mehr Details hervor. Der Mühldorfer soll seiner Ex mit dem Messer nicht nur mit dem “Umbringen” gedroht haben: “Ich werde dein Rückgrat anbohren und dir die Augen ausstechen“, auch dieser Satz soll laut dem Polizisten gefallen sein.

Der Übergriff auf das Opfer muss sehr schwer gewesen sein. Durch das Würgen erlitt die Ex-Frau des Mühldorfers Einblutungen hinter den Ohren: “Solche Einblutungen habe ich bei lebendigen Leuten noch nie gesehen, das war massiv”, so der Beamte. Außerdem habe ihm die Geschädigte von “massiver Todesangst” erzählt.

UPDATE – 10.05 Uhr: Angeklagter zeigt sich geständig

Der Prozess gegen den gebürtigen 43-jährigen Mühldorfer beginnt, die Staatsanwältin verliest die Anklageschrift: Nachdem der Angeklagte seine Ex-Frau mit einem chloroformgetränkten Lappen betäuben wollte, misshandelte er sie brutal, so die Staatsanwältin. “Weil sich die Geschädigte heftig wehrte, steckte ihr der Angeklagte mehrere Finger tief in den Mund und würgte sie dadurch wiederum.”

Atemnot, Erstickungsblutungen, Blutaustritte am Kopf, Schwellungen der Lippen, Hämatome, Kratzer am Hals – all das soll das Opfer bei der Attacke erlitten haben.

Mit einem Fleischermesser in der Hand soll der Angeklagte seiner Ex-Frau gedroht haben: “Ich will dich heute umbringen.” Daraufhin habe er seine Ex-Frau aufgefordert, “ihm einen zu blasen”, so die Staatsanwältin. Nachdem sie sich weigerte soll er sie vergewaltigt haben.

Mit leiser Stimme macht der Angeklagte Angaben zu seiner Vita: Ein geregeltes Leben mit Ingenieursstudium, dort lernte er auch seine Ex-Frau kennen. In München war er auch als Immobilienmakler tätig, bis zu 6000 Euro netto verdiente er im Monat. Richter Fuchs will es genau wissen, fragt nach seinem Fuhrpark (BMW und Smart) und nach seinen Trinkgewohnheiten beim Essen. Seit der Festnahme im Oktober 2015 sitzt der 43-Jährige in Untersuchungshaft.

Mit kleinen Ausnahmen ist der gebürtige Mühldorfer geständig: Der Sachverhalt wird im Kern eingeräumt, auch wenn er das Messer nicht in der Hand gehalten haben will – es sei nur auf dem Nachtkästchen neben dem Bett gelegen. Außerdem habe der 43-Jährige der Frau nicht mit dem Umbringen gedroht. Mit dem Geständnis kommt das Opfer vielleicht um eine Aussage herum.

Vorbericht:

Er ist ihr langjähriger Lebensgefährte und der Vater ihrer Kinder. Doch nach der Trennung im Herbst 2014 soll der 43-jährige, gebürtige Mühldorfer seine Ex gestalkt haben. Am Nachmittag des 14. Oktobers 2015 soll der Angeklagte schließlich in ihr Haus eingestiegen sein und bis zum Abend auf die Frau gewartet haben – dann begann laut Staatsanwaltschaft das Martyrium.

Der 43-Jährige soll seine Ex-Frau im Schlaf überrascht haben, wollte sie wohl mit Chloroform betäuben. Als das nicht gelang, soll er die Frau lebensgefährlich misshandelt und gewürgt haben. Nachdem ihr der Bauingenieur mit dem “Umbringen” gedroht haben soll, vergewaltigte er die Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft. Zuerst soll sich seine Ex noch gewehrt haben, irgendwann ließ sie es über sich ergehen. Als er endlich von ihr abließ, flüchtete sie halbnackt durchs Schlafzimmerfenster, so die Anklageschrift weiter.

Ab 9 Uhr muss sich der Mann vor dem Traunsteiner Landgericht verantworten: Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung wird ihm zur Last gelegt. Beim Opfer handelt es sich um eine Lokalpolitikerin aus dem Landkreis Altötting. innsalzach24.de wird aktuell vom Prozess berichten.

Quelle: http://www.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/landkreis-altoetting-ort78112/ex-frau-brutal-misshandelt-vergewaltigt-prozess-gegen-muehldorfer-landgericht-traunstein-6515498.html

39-jähriger Iraker wegen Vergewaltigung vor Landgericht

39-jähriger Iraker wegen Vergewaltigung vor Landgericht

Ein 39-jähriger Iraker muss sich ab Montag vor dem Landgericht Leipzig verantworten. Der Asylbewerber soll im vergangenen Jahr eine Flüchtlingshelferin vergewaltigt haben.

Zuvor hatten die beiden laut Anklage eine einvernehmliche Liebesbeziehung. Nachdem die verheiratete Frau das Verhältnis beendete, soll er ihr mehrfach aufgelauert, sie bedroht auch zweimal vergewaltigt haben.

Ein Urteil wird voraussichtlich Anfang August fallen.

Quelle: http://www.radioleipzig.de/nachrichten/lokalnachrichten/39-jaehriger-iraker-wegen-vergewaltigung-vor-landgericht-1234832/

Mehrere Fälle sexueller Belästigung in Oberösterreich und Wien

Mehrere Fälle sexueller Belästigung in Oberösterreich und Wien

29-Jähriger griff Schüler in den Intimbereich – 15-Jährige im Freibad begrapscht – 16-Jährige auf Toilette beobachtet – Verdacht des Einsatzes von K.O.-Tropfen am Donauinselfest nicht bestätigt

Eferding/Haid/Enns/Wien – Mehrere Kinder und Jugendliche sind am Samstag in Freibädern zum Ziel von Sextätern geworden. In Eferding soll ein 29-Jähriger vier Schülern in einem Freibad in den Intimbereich gegriffen haben. Im Bezirk Linz-Land belästigte ein junger Mann eine 15-Jährige beim Baden. In einer öffentlichen Toilette wurden zwei 16-Jährige Opfer eines Voyeurs, teilte die Polizei mit.

Der 29-jährige Asylwerber soll sich im Eferdinger Freibad den drei Mädchen und einem Buben im Alter von zehn bis 14 Jahren von hinten genähert haben. Eines der Mädchen ging darauf sofort zum Badewart, der gleich darauf die Polizei verständigte. Der Afghane wurde angezeigt.

Im Sprudelbereich des Freibades Haid bedrängte ein 18-Jähriger eine 15-Jährige. Die Schülerin wurde von dem Rumänen betatscht. Er hörte trotz mehrmaliger Aufforderungen des Mädchens nicht damit auf. Erst als ihr eine Freundin zu Hilfe kam, ließ er von ihr ab. Die 15-Jährige informierte umgehend den Bademeister, der sofort die Polizei rief. Der junge Mann wurde ebenfalls angezeigt.

Noch keine Spur hat die Polizei zu einem Voyeur in Enns. Er hatte dort am Freitagabend zwei Schülerinnen in einer öffentlichen Toilette beobachtet. Der Mann dürfte sich bereits zuvor in einer Kabine eingeschlossen haben. Als die beiden 16-Jährigen die daneben liegenden Toiletten benutzten, blickte er unter den Trennwänden durch. Laut den beiden Schülerinnen soll der Voyeur etwa 50 Jahre alt und von südländischem Aussehen sein. Er hatte kurzes, dichtes und ungekämmtes, schwarzgraues Haar. Hinweise wurden an die Polizeiinspektion Enns unter 059 133-4132 erbeten.

Verdacht des Einsatzes von K.O.-Tropfen nicht bestätigt

Auch in Wien ist es am Samstag zu einem Fall schwerer sexueller Belästigung Jugendlicher gekommen. Zwei 15-jährige Mädchen sind am Abend am Donauinselfest von zwei 20-jährigen Männern massiv bedrängt worden.

Die Täter wurden zunächst unter dem Verdacht der versuchten Vergewaltigung festgenommen. Am Sonntag bestätigte sich dieser Verdacht offenbar nicht, die Beschuldigten wurden auf freien Fuß gesetzt, auf sie kommt ein Verfahren wegen sexueller Belästigung zu.

Die ursprüngliche Annahme, dass zumindest einer der beiden 15-Jährigen K.O.-Tropfen verabreicht wurden, hat sich nicht bestätigt. Nach Angaben von Karlheinz Ruisz von der Wiener Polizei waren die Mädchen in beträchtlichem Ausmaß alkoholisiert.

Die Mädchen hatten kurz vor 22.30 Uhr am Ufer der Donauinsel bei der Brigittenauer Brücke Cola getrunken, als sie von den ihnen unbekannten Männern angesprochen und belästigt wurden. Die 15-Jährigen machten den beiden laut Polizeisprecher Thomas Keiblinger unter anderen mit den Worten “Ihr macht mir Angst” und “Geht’s weiter!” mehrmals deutlich, dass sie in Ruhe gelassen werden wollten.

Die jungen Männer blieben jedoch bei den Mädchen und boten ihnen Orangensaft an. Zumindest eine der 15-Jährigen dürfte davon getrunken haben, weil sie hoffte, das lästige Duo dann loszuwerden. Das Mädchen wurde vorübergehend bewusstlos und daraufhin laut Polizei “massiv sexuell belästigt”. Da ihr die Männer auch unter die Kleidung gegriffen haben könnten, sei eine versuchte Vergewaltigung angezeigt worden.

Die andere 15-Jährige rief mit dem Telefon einen in der Nähe wohnenden Freund zu Hilfe. Der 17-Jährige wollte einschreiten, wurde von den Tätern aber verbal bedroht. Der Bursche informierte einen Feuerwehrmann und Polizisten, die das Mädchen befreiten.

Quelle: http://mobil.derstandard.at/2000039849273/Mehrere-Faelle-sexueller-Belaestigung-in-oberoesterreichischen-Baedern

 

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Quelle: http://selbstverteidigung-kurs.de/kostenloses-ebook-var2/

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