Durchsuchen nach
Day: 28. Juni 2016

Zum letzten Mal: Nein heißt Nein

Zum letzten Mal: Nein heißt Nein

Die Würfel sind gefallen: Das Sexualstrafrecht in Deutschland wird reformiert. Und doch – es bleiben immer noch Strafbarkeitslücken. Wir sollten sie schließen!

Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen. Weitere Artikel seiner Kolumne “Fischer im Recht” finden Sie hier – und auf seiner Website.

thomas-fischer

Auf vielfachen Wunsch – aber wirklich nur deshalb! – erlauben wir uns, zum Thema aller Themen, zur Entscheidungsschlacht von Gut und Böse, zur Mutter aller Strafrechtsreformen, also zur noch vor der Sommerpause umzusetzenden Reform des SEXUAL-Strafrechts ein letztes Mal Ausführungen zu machen. Am 24. Juni, so lasen wir, haben sich ein paar Parlamentarierinnen von CDU und SPD geeinigt: Die Sache läuft! Was draußen geschwätzt wird, ist den Macherinnen egal. Mit dem Rest sollen sich dann die Gerichte herumschlagen, dazu sind sie ja wohl da.

Ist Ihnen übrigens aufgefallen, dass sich die Araber und die Marokkaner und die Algerier in letzter Zeit auffällig zurückhalten? Das ist natürlich ein Trick, um die Menschen über die Dringlichkeit des Anliegens zu täuschen. Daran kann man sehen, wie gefährlich diese Banden sind.

Spaß beiseite: Vielen hierzulande ist es durchaus ernst; viele haben Sorge, viele durchschauen nicht, um was es eigentlich geht. Viele Hundert Kommentare zu dieser Kolumne – wenn sie sich mit dem Thema befasst – zeigen vor allem eines: Alles geht durcheinander.
Das ist kein Vorwurf: Lesen Sie den Artikel von Andreas Zielcke in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Juni 2016 (SZ, Seite 9)! Ein lobenswerter Versuch, die Grundlinien der Diskussion und des Reformprojekts darzustellen und einmal wieder zu sagen, um was es geht. Aber wenn Sie den Text gelesen haben, werden Sie (vielleicht) mit dem Kolumnisten feststellen: Man ist hinterher ungefähr genauso schlau wie zuvor. Nichts Genaues weiß man nicht, da es auch Herr Zielke nicht weiß. Bloß dieses: Alles ist irgendwie sehr schwierig.

Das ist wahr, das ist schade, das muss aber nicht sein. Die Sache ist zwar wirklich kompliziert, aber sie ist nicht von vornherein unverständlich (das ist ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer). Um sie zu verstehen, muss man allerdings bereit sein, sich auf ein paar Differenzierungen (Unterscheidungen) und Grundsätze einzulassen und eine Stunde seine eigenen Vorurteile und Sachverhaltsvorstellungen beiseite zu lassen, denn

1)    Behauptungen über die Wirklichkeit sind nicht die Wirklichkeit selbst.
2)    Die Materielle Rechtslage ist nicht identisch mit den prozessualen Regeln ihrer Erkenntnis.
3)    Das bloße “Machen” eines Gesetzes löst weder Beweisfragen noch Dunkelzifferfragen noch Gerechtigkeitsfragen.
4)    Bloße Schlagworte sind nicht geeignet, komplizierte Strukturen zu klären oder zu entscheiden.

Auf dieser Grundlage versuche ich noch einmal, ein paar Rechtsfragen zu erklären:

1) “Nein heißt Nein”

Ein schön klingendes Schlagwort, das aber in der Praxis kaum etwas erklärt oder erleichtert. Mit “Köln” zum Beispiel hat es nicht das Geringste zu tun. “Köln” wiederum hat mit der “Strafbarkeit von Grabschen” nichts zu tun: Dort wurde ja gerade eben nicht (“nur”) gegrabscht, sondern offenkundig genötigt: Da bestand also keine (Grabscher-)Lücke.

Für das “Grabschen” – gemeint ist: Ausführen so genannter “sexueller Handlungen” unter Missbrauch einer Überraschungssituation – hat das “Nein-heißt Nein”-Dogma praktisch keine Bedeutung: Niemand nimmt ja bisher an, Personen, die in der U-Bahn fahren, eine Treppe hochgehen oder am Kopierer stehen, seien im Prinzip damit einverstanden, sexuell motiviert berührt zu werden. Und selbstverständlich erwartet daher auch niemand, dass alle U-Bahn-Fahrgäste ab sofort einmal in der Minute laut “NEIN” rufen, um die allenthalben lauernden Grabscher über die eigene aktuelle Willenslage in Kenntnis zu setzen.

2) Grabschen

Paragraf 184 i Strafgesetzbuch soll demnächst lauten:
“Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.”

Grabschen bei Unbekannten

Unbestritten ist: Bloßes “Grabschen” = Sexuelle Handlungen ohne jede (noch so geringe) Gewalt, ohne Festhalten, ohne Den-Weg-Versperren, ohne Drohung, ohne Furcht der betroffenen Person, also ausschließlich durch Ausnutzen einer Gelegenheit und eines Überraschungsmoments, ist bisher meist nicht strafbar. Es soll (wird) jetzt aber strafbar gemacht werden.

Das ist rechtspolitisch umstritten. Viele sagen: Da bestehe eine “Schutzlücke” und meinen damit, die Strafbarkeit solcher Handlungen sei dringend erforderlich, und sei es auch nur “symbolisch”. Die Straflosigkeit zeige nämlich, dass das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung gering geschätzt werde. Da in den meisten Fällen Frauen die von Grabschereien Betroffenen seien, demonstriere die Straflosigkeit insbesondere eine Missachtung weiblicher Selbstbestimmung.

Andere sagen: Es bestehe keine Schutzlücke, denn es handle sich um einen Bereich des Bagatell-Unrechts, in dem das Strafrecht mit seinen groben Werkzeugen nichts zu suchen habe und auch keine pädagogische Funktion ausübe. Sobald solche Handlungen eine (ziemlich) niedrige Schwelle überschreiten, sind sie schon heute strafbar: manchmal als Beleidigung, manchmal als Erregung öffentlichen Ärgernisses, häufig als Nötigung, weil die Person gleichzeitig festgehalten oder ein unwillkürlicher Widerstand überwunden wird. So dürfte etwa in den allermeisten Fällen ein Hineingreifen in die Kleidung und eine Berührung von Geschlechtsteilen unter der Kleidung nicht derart “überraschend” erfolgen können, dass die betroffene Person nicht spontan/unwillkürlich auszuweichen versucht oder sich sonst sträubt. Die Überwindung solchen Widerstands aber ist schon wieder Gewalt.

Hieraus kann man nicht ableiten, das Opfer “müsse” sich wehren. Umgekehrt wird eine betroffene Person kaum, bloß weil demnächst auch das “bloße” Anfassen strafbar ist, eine derartige Handlung wort-, reaktions- und widerstandlos über sich ergehen lassen (nach dem zivilrechtlichen Motto: “Dulde und liquidiere”). Die berüchtigten “Schockstarren” (die ja in der Regel Angststarren sind) pflegen selten in der Straßenbahn oder auf Rolltreppen aufzutreten.

Sehr problematisch ist die praktische Umsetzung. Wie viele Strafanzeigen wegen “Grabschens” durch Unbekannte (in der Öffentlichkeit) wird es geben? Und wie sollen diese Taten verfolgt werden? Es ist kaum zu erwarten, dass der “Grabscher”, der einer Frau in der Straßenbahn an den Hintern gefasst hat, dies alsbald zugeben und seine Personalien offenbaren wird. Es ist ebenso wenig wahrscheinlich, dass sich auf den Ruf der begrabschten Frau umstehende Fahrgäste auf den Verdächtigen stürzen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Von den (angeblich) unermesslich vielen Taten wird also allenfalls ein äußerst geringer Teil überhaupt zur Anzeige kommen; hiervon wird wiederum der weitaus größte Teil entweder mit Einstellung wegen Unerweislichkeit (Paragraf 170 Abs. 2 StPO) enden oder zu Verfahrenseinstellung gegen kleine Geldauflagen, maximal zu Geldstrafen im untersten Bereich führen. Ein volkspädagogischer Effekt dürfte kaum eintreten: Jeder weiß auch heute schon, dass das Verhalten als sozial verächtlich angesehen wird und “verboten” ist.

Grabschen bei Bekannten

Strafbarkeit des Grabschens im sozialen Nahraum stößt natürlich nicht auf das Problem der Täteridentifizierung. Die echte Notwendigkeit, einen einzelnen Griff etwa an Geschlechtsteile über der Kleidung zwischen bekannten Personen oder Unverschämtheiten wie “Tätscheln” im Büro, “Die-Hand-aufs-Knie-Legen”, den Arm um die Schulter legen beim Betriebsfest … und so weiter, besteht aber nach meiner Ansicht nicht und lässt sich auch strafrechtlich schwer verwirklichen, ohne Grenzen eines rechtsstaatlichen Strafrechts zu gefährden.

In der Lebenswirklichkeit wird kaum je eine erste Handlung solcher Art zu strafrechtlichen Anzeigen führen. Bei Wiederholungen gibt es heute wirksame arbeitsrechtliche und sonstige zivilrechtlichen Mittel der Abwehr, Offenlegung und Vorsorge, die weitaus wirksamer und abschreckender sind als die (stillschweigende) Zustellung eines Strafbefehls mit 15 Tagessätzen Geldstrafe. Unter dem – angeblich ja immer noch geltenden – “Ultima-Ratio-Grundsatz” (Strafrecht soll erst dann eingesetzt werden, wenn andere rechtliche Mittel versagen) scheint mir die Grabsch-Verfolgung im sozialen Umfeld überzogen.

Die Beweisbarkeit der angeblichen Handlung ist extrem problematisch, wenn – was naheliegt – keine Augenzeugen vorhanden sind. Der eine sagt ja, der andere nein – wem soll man glauben? Soll gegen jedes unverschämte Tätscheln mit den Keulen einer öffentlichen Verhandlung und einer Begutachtung durch Glaubwürdigkeitssachverständige in die Schlacht gezogen werden? Woher sollen all die qualifizierten Gutachter kommen? Wer soll sie bezahlen? Ist die Gesellschaft willens, pro Jahr 5.000 Glaubwürdigkeitsgutachten à 3.000 Euro zu berappen für aufgrund ihrer Unerweislichkeit eingestellte Verfahren wegen etwa solcher Vorwürfe: “… legte der Angeklagte in einem unbeobachteten Moment überraschend ungefähr zwei Sekunden lang seine linke Hand auf die rechte Brust der Geschädigten ….”

Und wie hoch wird wohl die Quote von Fehlentscheidungen sein – mal so herum, mal so herum?

Sehr interessant ist übrigens auch die Anwendung im Jugendstrafrecht. Der “Grabsch”-Tatbestand wird ja, wie alle Straftatbestände, auf alle Personen ab dem 14. Lebensjahr anzuwenden sein. Da kann man nur sagen: Viel Vergnügen, liebe Jugendrichter!

Grabschen in Beziehungen

Besonders schwierig ist die Lage innerhalb von sexuellen Beziehungen. Kein Mensch wird seinen Partner bei der Polizei anzeigen, weil der ihn/sie gelegentlich “überraschend” (also ohne Willen oder auch gegen den Willen) berührt. Die Problematik setzt also Störungen in der Beziehung voraus. Wir reden daher über problematische, unklare, ambivalente Beziehungen, über Alkohol- und Drogenkonsum eines oder beider Partner, über “Versöhnungen” und Pseudo-Versöhnungen, Streitereien und Aggressionen. Wir reden nicht über Vertragsverhandlungen zwischen zwei Rechtsanwältinnen, sondern über eine unendliche Vielfalt von Möglichkeiten zur Unklarheit, zum Ärger und zum Missvergnügen, überlagert von emotionaler Betroffenheit, Erregung, Affekt.

Wann wohl werden Strafanzeigen wegen “Grabschens” in Beziehungen erstattet? Richtig: ausschließlich nach dem Ende der Beziehung. Dann ist die Gefahr von Falschanzeigen, Rachebeschuldigungen groß, aber auch die von Gegenanzeigen. Schlammschlachten um die Frage, wer wen vor einem Jahr mal nachts wo angefasst hat – wie viel staatsanwaltschaftliche Kraft und Zeit möchten wir dafür aufwenden?

Extraordinäre Beispielsfälle (“Überraschende Durchführung von Analverkehr” und ähnliches) werden immer einmal wieder behauptet, entpuppen sich in den meisten Fällen aber als schlicht unzureichende Feststellungen oder als unplausibel. Materiell-rechtliche “Lücken” bestehen hier nicht wirklich; kaum jemand außerhalb der schäumenden Foren behauptet das noch.

Beispielhaft der “Fotografen-Fall”: Fotograf tritt an stehendes jugendliches Modell heran und führt im Stehen “überraschend” den GV durch. Große Empörung, dass das nicht als “Vergewaltigung” bestraft wurde. Wäre es aber auch nach der neuen Regelung nicht! Es wäre vielmehr ein “Überraschungsdelikt” (“Grabschen”). Ob der Fall früher richtig entschieden wurde, mag dahinstehen: Vieles spricht eher für einen Fall des Paragrafen 177 Abs. Nr. 3 (schutzlose Lage); der Vorsatz des Täters mag fraglich sein. Und ob der entgegenstehende Wille der Betroffenen evident war: Fragezeichen.

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

Drei Täter erwischt Sexuelle Belästigung auf der Johannisnacht

Drei Täter erwischt Sexuelle Belästigung auf der Johannisnacht

Bis Montagabend verlief die Johannisnacht relativ friedlich, nun vermeldet die Polizei Mainz, dass vier junge Frauen sexuell belästigt worden seien. Drei der Täter konnten gefasst werden.

111

 

Am Montagabend sind vier junge Frauen im Alter von 20 bis 26Jahren auf der Johannisnacht sexuellbelästigt worden. Das  meldet die Mainzer Polizei. Am Adenauerufer hatte sich eine Gruppe von fünf bis sechs jungen Männern den Frauen genähert und sie bedrängt. Als sich die vier Frauen wehrten, wurden sie von den Männern bespuckt, so die Schilderung der Frauen.

Die Frauen wandten sich an den Rettungsdienst in der Nähe, der die Polizeiinformierte. In der Zwischenzeit konnten die Männer in Richtung Theodor-Heuss- Brückeflüchten. Die Polizeileitete eine Nahbereichsfahndungein, bei derdrei der Tätergestellt werden konnten.

Laut Polizeihandelt es sich um 19 bis 26Jahre alte Männer albanischer Herkunft. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurden sie, nach dem sie erkennungsdienstlich behandelt wurden, auf freien Fußgesetzt.

Quelle: https://merkurist.de/mainz/blaulicht/sexuelle-belaestigung-auf-der-johannisnacht_h4I

 

Mann nach sexueller Belästigung in Osnabrück-Gartlage gesucht

Mann nach sexueller Belästigung in Osnabrück-Gartlage gesucht

Mehrfach soll ein junger Mann Frauen in Gartlage sexuell belästigt haben. Die Polizei sucht jetzt nach Hinweisen zu dem Unbekannten.

polizei_201606281220_full

Mehrere Frauen haben die Polizei laut einer Mitteilung seit Anfang Juni darüber informiert, dass sie im Waldgebiet zwischen Haster Weg und Gartlager Weg einen jungen Mann bemerkt haben, der sich auffällig verhalten habe. In der Vergangenheit soll dieser Mann mehrere Frauen belästigt haben. Den Angaben zufolge habe er sich an unterschiedlichen Tagen zwischen 18 und 19.30 Uhr in dem Waldgebiet aufgehalten.

Der Mann soll etwa 20 Jahre alt und zwischen 1,70 und 1,75 Meter groß sein. Er soll schlank sein, schwarze kurze Haare haben und oft einen blauen Kapuzenpulli sowie eine Jogginghose getragen haben. Außerdem soll der Mann ein Handy bei sich gehabt haben.

Die Polizei bittet um Hinweise unter Telefon 05 41/32 72 215 oder 05 41/32 73 103.

Quelle: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/735758/mann-nach-sexueller-belastigung-in-osnabruck-gartlage-gesucht

Sechs Monate danach In Köln vergewaltigt – Sandra spricht über den Silvester-Horror

Sechs Monate danach In Köln vergewaltigt – Sandra spricht über den Silvester-Horror

„Im Dunkeln ist es besonders schlimm“, sagt Sandra. Wenn das Licht aus ist, sie das Mikrofon mit dem Sprachprozessor aus dem Ohr genommen hat und gar nichts mehr hört, wirken die Bilder besonders stark.

01k---20-71-101687087-ori

Diese Albträume, die ständigen Gedanken. An die Gesichter, die Stimmen, das fiese Grinsen, die Hände, am Körper. Überall Hände.

Einen Menschen einfach in den Arm zu nehmen, daran war für Sandra bis vor kurzem nicht zu denken. „Einen Zug besteige ich seit Silvester auch nicht mehr. Das Warten, das Umsteigen an einem Bahnhof, das halte ich nicht mehr aus.“

Sechs Monate ist es her, dass Sandra, heute 20, und ihren Freundinnen Milena, Julia und Elena (alle 19) passierte, was sie niemals für möglich gehalten hätten, als sie sich am Silvestertag 2015 von Gießen, wo Milena wohnt, auf den Weg nach Köln machten, um nichts anderes zu tun als zu feiern.

Was sie noch weniger ahnen konnten, dass das, wie Behörden nachher mit ihnen umgingen und aus ihrem Fall machen wollten, heute eine ganze Landesregierung in Erklärungsnöte bringt.

Dies ist die Geschichte einer Vergewaltigung, die keine sein sollte. Es ist eine Geschichte, bei deren Aufschreiben man Namen verändern und manche Angaben unklar halten muss, damit die Betroffenen nicht noch mal Opfer werden. Zum zweiten, nein, dritten Mal. Es ist die Geschichte hinter Fallakte Nr. 1 aus der Kölner Silvesternacht.

Eine mittelgroße Stadt im Süden Deutschlands, Juni 2016. Hier ist Sandra mit ihren drei Brüdern bei Mutter Gisela und Vater Klaus aufgewachsen.

Quelle: http://www.express.de/koeln/sechs-monate-danach-in-koeln-vergewaltigt—sandra-spricht-ueber-den-silvester-horror-24304324

 

16-Jährige in Zeitz in Gebüsch gezogen und vergewaltigt

16-Jährige in Zeitz in Gebüsch gezogen und vergewaltigt

In Zeitz (Burgenlandkreis) hat ein Mann eine 16-Jährige in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt. Die Jugendliche hatte den 28-Jährigen am Samstagabend am Bahnhof getroffen und mit ihm auf einer Parkbank Alkohol getrunken, wie die Polizei am Dienstag in Weißenfels mitteilte. Anschließend geschah die Tat. Am Sonntag meldete sich die 16-Jährige bei der Polizei. Diese ermittelte den 28-Jährigen als Täter. Gegen ihn ist inzwischen ein Haftbefehl erlassen worden.

Quelle: http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article156654452/16-Jaehrige-in-Zeitz-in-Gebuesch-gezogen-und-vergewaltigt.html

Junge Männer sollen 35-Jährige in Dortmund vergewaltigt haben

Junge Männer sollen 35-Jährige in Dortmund vergewaltigt haben

Eine 35 Jahre alte Frau ist in Dortmund offenbar Opfer einer Vergewaltigung geworden.

Zwei junge Männer sollen die Frau in der Nacht zum Sonntag verfolgt, auf einem Spielplatz überfallen und ins Gebüsch gezogen haben.

1840107523-polizei1-1bjFmEl6b

Einer der Männer habe die Frau mit einem Messer bedroht, der zweite habe ihr ins Gesicht geschlagen, die Unterkleider heruntergerissen und sie vergewaltigt, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Die Frau hatte sich nach Hause geschleppt und die Polizei gerufen. Die Männer entkamen.

Quelle: https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/maenner-sollen-35-jaehrige-dortmund-vergewaltigt-haben-entkamen-6525706.html

Frau (35) auf Spielplatz in Hörde vergewaltigt

Frau (35) auf Spielplatz in Hörde vergewaltigt

Eine 35-jährige Dortmunderin soll Samstagnacht auf einem Spielplatz an der Piepenstockstraße in Hörde vergewaltigt worden sein. Zwei Männer hätten sie verfolgt, geschlagen, mit einem Messer bedroht und missbraucht. Nun sucht die Polizei dringend nach Zeugen.

Auf diesem Spielplatz an der Piepenstockstraße in Hörde soll die 35-jährige Dortmunderin vergewaltigt worden sein.

Auf diesem Spielplatz an der Piepenstockstraße in Hörde soll die 35-jährige Dortmunderin vergewaltigt worden sein.

Quelle: https://www.ruhrnachrichten.de/staedte/dortmund/44263-H%F6rde~/Dringend-Zeugen-gesucht-Frau-35-auf-Spielplatz-in-Hoerde-vergewaltigt;art2575,3052488

Versuchte Vergewaltigung Frau will helfen und wird zum Opfer

Versuchte Vergewaltigung Frau will helfen und wird zum Opfer

Am Samstag kurz nach 5 Uhr kam es im Bereich der Rudolf-Breitscheid-Straße in Halle zu einer versuchten Vergewaltigung. Wie die Polizei am Montag mitteilte, sprach die 33-Jährige einem in einem Gebüsch liegenden Mann an, da sie dachte, dass dieser Hilfe brauche. In der weiteren Folge berührte der Tatverdächtige die Frau unsittlich und suchte intensiven Körperkontakt. Die Hallenserin kam zu Fall, der Täter lies nicht von ihr ab.

b-polizeiweste-160216

Die Frau rief laut um Hilfe und wehrte sich. Zwei Zeugen und in der Nähe befindliche Polizeibeamte hörten dies und eilten zu Hilfe. Der Tatverdächtige flüchtete, konnte jedoch gestellt werden. Die 33-Jährige wurde verletzt und musste in einem Krankenhaus ambulant behandelt werden.

Der aus Ostafrika stammende Tatverdächtige wurde am Sonntag einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl gegen den 23-Jährigen, setzte ihn jedoch unter Auflagen außer Vollzug.

Quelle: http://www.naumburger-tageblatt.de/mitteldeutschland/versuchte-vergewaltigung-frau-will-helfen-und-wird-zum-opfer-24300522?originalReferrer=https://www.facebook.com&originalReferrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

20-Jähriger soll eine Gelsenkirchenerin Weihnachten im Stadtteil Buer brutal überfallen haben. Marokkaner ist auch wegen versuchten Mordes angeklagt

20-Jähriger soll eine Gelsenkirchenerin Weihnachten im Stadtteil Buer brutal überfallen haben. Marokkaner ist auch wegen versuchten Mordes angeklagt

Sie war sicher, dass sie nicht überleben würde, hatte sich im Kopf von ihrer Familie verabschiedet. Die Nacht vom 23. auf den 24. Dezember vergangenen Jahres hat die 24-jährige Gelsenkirchenerin verändert und tief traumatisiert: Auf dem Heimweg vom traditionellen Glühweintrinken mit Freunden auf dem Weihnachtsmarkt wurde sie von hinten gepackt, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, in eine Garageneinfahrt an der Mühlenstraße in Gelsenkirchen-Buer gezerrt und dort vergewaltigt.

Die-Muehlenstr-in-Gelsenkirchen-Buer-

Täter soll ein 20-jähriger Marokkaner, ebenfalls aus Gelsenkirchen, gewesen sein. Er muss sich seit gestern vor dem Essener Landgericht wegen versuchten Mordes und Vergewaltigung verantworten.

Die Kapuze der dunkelgrünen Jacke mit dem Pelzkragen hat der Angeklagte tief übers Gesicht gezogen, als er in den Sitzungssaal geführt wird. Gefilmt werden will er nicht. Ein Geständnis gibt es nicht. Indizien sprechen gegen ihn, zum Beispiel können ihm DNA-Spuren zugeordnet werden. Mit eindringlichen Worten versucht Richter Volker Uhlenbrock, Vorsitzender der V. Strafkammer, dem Angeklagten zu erklären, welchen Wert ein Geständnis für ihn hätte.

Vergeblich. Nahezu gebetsmühlenartig muss sein Dolmetscher immer wieder übersetzen: “Ich kann mich an nichts erinnern.” Von sieben Valium Tabletten, die er geschluckt haben will, weiß er angeblich, von Alkohol und von einer Marihuana-Zigarette, die er geraucht haben will. Dann der Blackout, so sagt er.

Bei den Angaben zu einvernehmlichem Sex auf einer Parkbank in Buer, die er seinerzeit bei der Polizei gemacht hatte, habe er sich im Datum geirrt, behauptet er nun. Intensiv und ausgiebig beschäftigt sich der Angeklagte mit seinen Händen und knibbelt an den Fingern, als die Zeugin immer wieder unter Tränen aussagt.

Glühwein mit Schuss habe sie auf dem Weihnachtsmarkt getrunken und anschließend in der Gaststätte “Wacholderstübchen” noch Bier, erinnert sich die medizinische Fachangestellte mit den langen blonden Haaren.

Annäherung bemerkt

“Mir wurde schlecht. Ich wollte nach Hause”, berichtet die Gelsenkirchenerin dem Gericht weiter. Auf dem Weg schickte sie einem Freund noch eine Sprachnachricht, die damit endete, dass sie merke, dass sich von hinten jemand nähere. Und dann, so die 24-Jährige, habe sich schon ein Arm um ihren Hals gelegt. “Ich habe versucht mich zu wehren, habe keine Luft mehr bekommen. Bin immer wieder weg gewesen”, erinnert sie sich an den Realität gewordenen Alptraum, den sie in einer Therapie zu verarbeiten versucht. Für den Prozess sind drei weitere Tage terminiert.

Quelle: http://waz.m.derwesten.de/dw/staedte/gelsenkirchen/prozessauftakt-nach-vergewaltigung-in-gelsenkirchen-id11956939.html?service=mobile

Belästigung, Diebstähle und Sachbeschädigungen

Belästigung, Diebstähle und Sachbeschädigungen

Auf dem Trucker- und Countryfestival kam es am Wochenende zu kleineren Zwischenfällen. Der gravierendste Vorfall war allerdings der tätliche Angriff eines Unbekannten gegen eine Festivalbesucherin.
Das Trucker- und Countryfestival von diesem Wochenende in Matten verlief grösstenteils ruhig. Dennoch hatte die Polizei einige kleine und einen grossen Zwischenfall auf dem Programm.

Am heutigen Sonntagmorgen ist gegen 03.00 Uhr am Trucker- und Countryfestival in Matten eine Frau tätlich angegangen worden. Die Frau war zu Fuss in Richtung Eingang 3 des Festivalgeländes unterwegs, als sie ein unbekannter Mann von hinten angriff und zu Boden ziehen wollte. Die Frau setzte sich zu Wehr, worauf der Täter von ihr abliess und in Richtung Westerndorf flüchtete. Die Frau wurde leicht verletzt und begab sich selbstständig in medizinische Behandlung. Die Kantonspolizei Bern sucht Zeugen. Insbesondere werden mehrere Personen, die sich zu diesem Zeitpunkt unweit des Tatorts in einer Gruppe aufhielten, gebeten, sich unter der Telefonnummer 033 224 86 31 zu melden.

Aus polizeilicher Sicht blieben am Festival ansonsten grössere Vorfälle aus. Die Patrouillen der Kantonspolizei Bern hatten sich auf dem Festivalgelände und in der unmittelbaren Umgebung grösstenteils mit Streitereien zu befassen, welche vielfach auf den überhöhten Alkoholkonsum zurückzuführen waren. Ebenfalls gingen einige Meldungen über Diebstähle und Sachbeschädigungen ein, wie die Polizei in einer Medienmitteilung schreibt.

Quelle: http://www.jungfrauzeitung.ch/artikel/145445/

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen