Prozess in Wiesbaden: Sexualstraftäter soll nach Entlassung erneut Frau vergewaltigt haben

Prozess in Wiesbaden: Sexualstraftäter soll nach Entlassung erneut Frau vergewaltigt haben

Als alle im Gerichtssaal gedanklich schon im Feierabend sind, holt der Angeklagte zum großen Rundumschlag aus. Die Untersuchungshaft sei eine „rechtswidrige Freiheitsentziehung“. Die Anklage wegen Vergewaltigung sei eine „dreiste Lüge“ der Frau, die Frau sei vielleicht „neben der Kappe“. Der Vorwurf sei „eine Vorverurteilung gegen muslimische Männer“.

Die Frau sei von „Ausländerfeinden“ zur Anzeige „aufgehetzt“ worden. Ohnehin sei alles eine große Verschwörung, bei der die Staatsanwaltschaft mit „Vertuschungen“ und Voreingenommenheit eine führende Rolle spiele. Da sei „manipuliert“ worden. Natürlich sei auch die Polizei mit ihren „fehlerhaften Ermittlungen“ ein Rädchen im Werk der Bösen. Es gebe nur einen ganz und gar Unschuldigen, und das sei er – Mehmet Ali C., und deswegen müsse er auch aus der U-Haft entlassen werden. Das fordert er wirklich.

In langatmigen Ausführungen mit vielen Nebensächlichkeiten präsentiert der Türke am Montag zum Auftakt des Prozesses vor der 2. Strafkammer eine ausgeprägte Selbstdarstellung: Er sei nicht nur unschuldig, er sei auch großartig, einfühlsam und verständnisvoll. Frauen würden auf ihn fliegen, früher zumindest. „Locker drei, vier Frauen am Tag“, Sex wie am Fließband. Mehmet der Gigolo.
Seine Aggressionen habe er längst im Griff. Er habe viel gelernt in der Therapie im Gefängnis, Verständnis und Mitgefühl zum Beispiel. „Ich weiß, dass ich ok bin“, findet er.

Einschlägig verurteilt

Man erlebt selten, dass sich ein gefährlicher Mann derart selbst entlarvt. Und der 42-Jährige gilt als gefährlich, das haben seit 2003 mehrere Frauen leidvoll erfahren. Mehmet C. ist ein Gewalt- und Sexualstraftäter, einschlägig verurteilt. Vor der 2. Strafkammer geht es darum, ob der Türke als Vergewaltiger ein Wiederholungstäter ist. Ihm droht im Falle der Verurteilung dann die Sicherungsverwahrung.

Das Landgericht Wiesbaden hatte ihn 2008 wegen besonders schwerer Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung zu acht Jahren verurteilt. Am 31. Juli 2015 wurde aus dem Gefängnis entlassen, er hatte die Strafe ganz absitzen müssen. Entlassen wurde er mit einer ungünstigen Prognose, er galt als Risikokandidat. Man glaubte, für den rückfallgefährdeten Sexualstraftäter ein engmaschiges Kontrollnetz geknüpft zu haben. Er hatte unter anderem eine elektronische Fußfessel zu tragen, er musste sich jede Woche in Wiesbaden bei der Polizei melden.

72 Tage nach der Haftentlassung soll Mehmet C. im Oktober in Biebrich eine junge Frau vergewaltigt haben, und einige Tage später dann ein weiteres Mal. Am 8. September hatte man sich das erste Mal getroffen, und am 10. September machte Mehmet C. schon klar, dass er die Frau heiraten wolle. Ihr war das zu viel und viel zu schnell. Er schaffte es, im Eiltempo die Frau mit Angst zu überziehen. Er sei ein Auftragskiller, er habe sich mit 700.000 Euro aus dem Knast freigekauft. Die Frau wollte keinen Sex, das soll ihn nicht geschert haben. „Wenn ich das will, werde ich das machen“, soll er gesagt haben.

Der Prozess wird am Dienstag, 9 Uhr, fortgesetzt.

Quelle: http://www.wiesbadener-kurier.de/lokales/wiesbaden/nachrichten-wiesbaden/prozess-in-wiesbaden-sexualstraftaeter-soll-nach-entlassung-erneut-frau-vergewaltigt-haben_17008001.htm

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